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Coronavirus: Situation in Biel

Update: Personen über 80 Jahren wird ab sofort eine weitere Auffrischimpfung empfohlen

2022-07-05 16:05:05
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Quelle: Stadtverwaltung Biel

Der Bundesrat hat aufgrund des Verlaufs der Corona-Krise die Rückkehr ab 1.4.2022 zur normalen Lage beschlossen, wie die Stadtverwaltung Biel mitteilt.

Damit seien die Kantone ab Anfang April wieder alleine dafür zuständig, allenfalls noch notwendige Corona-Massnahmen zu erlassen.Das Coronavirus könne für ältere Menschen, schwangere Frauen und Erwachsene mit gewissen Vorerkrankungen gefährlich sein. Sie können schwer erkranken. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für «Besonders gefährdete Personen».Die Schweiz stellt weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind.

Es muss davon ausgegangen werden, dass andere Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden. Die Kantone haben - wie von ihnen gewünscht - weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz seien aufgehoben.

Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.Der Bundesrat habe am 30.3.2022 beschlossen, die SwissCovid-App vorübergehend zu deaktivieren. Mit der Aufhebung der Isolationspflicht seien die Voraussetzungen für eine wirksame Weiterführung der App nicht mehr gegeben. Das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen haben die Impfempfehlungen für den Sommer aktualisiert und die Grundzüge einer Empfehlung für den Herbst 2022 formuliert.

Neu werde neben immungeschwächten Personen auch Personen über 80 Jahren ab sofort eine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Für den Herbst 2022 werde die Impfempfehlung gemäss aktueller Einschätzung auf die gesamte erwachsene Bevölkerung ausgeweitet.

Sie richtet sich in erster Linie an die besonders gefährdeten Personen und das Gesundheitspersonal. Ziel sei es, bei besonders gefährdeten Personen das Risiko schwerer Verläufe einer Covid-19-Erkrankung zu reduzieren und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.Für Personen über 80 Jahren sowie für schwer immunsupprimierte Personen sei die Impfung kostenlos.

Sollten Personen unter 80 Jahren eine weitere Auffrischimpfung wünschen (beispielsweise für Reisen oder aus einem individuellen Schutzbedürfnis), sei die Impfung kostenpflichtig.Die Anmeldung erfolgt direkt über die Impforte. Das jeweilige Vorgehen (Walk-in, eigene Buchungssysteme, telefonischen Voranmeldung und anderes) sei auf der Impfortwebseite des Kantons Bern beschrieben: www.be.ch/wo-impfen-bern. Die Impforte werden laufend aufgeschaltet.Der Kanton Bern habe ein Corona-Kennzahlen-System aufgeschaltet.

Es sei unter folgendem Link abrufbar: www.be.ch/covid-kennzahlen.Der Vollzug der ersten Phase des Härtefallprogramms 2022 für Unternehmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werde im Sommer abgeschlossen. Da im zweiten Quartal dieses Jahres keine behördlich angeordneten Beschränkungen mehr nötig waren, habe der Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen, auf eine Aktivierung der zweiten Phase des Härtefallprogramms 2022 zu verzichten.

Die Vollzugsarbeiten – insbesondere die Kontroll-, Prüf- und Monitoringaufgaben gemäss den Bundesvorgaben – für beide Härtefallprogramme werden nach aktuellem Kenntnisstand noch bis ins Jahr 2026 dauern. Deshalb habe der Regierungsrat die beiden bestehenden Rahmenkredite, die neben den Maximalbeträgen für die Beiträge an Unternehmen auch die kantonalen Vollzugskosten umfassen, bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.Gemäss Beschluss des Regierungsrats werde von einer Verlängerung der Bezugsmöglichkeit von Ausfallentschädigung bis Ende Juni 2022 im Kanton Bern abgesehen.

Der Schadenszeitraum endete dementsprechend definitiv am 30. April 2022.Das Testen sei eine wichtige Massnahme zur Bekämpfung der Pandemie. Wer sich testen lassen solle und weitere Ausführungen können Sie den Informationen des BAG über das Testen entnehmen.Der Bundesrat habe mehrere Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3 beschlossen.

Dazu gehört die Einstellung der Kostenübernahme repetitiver Tests in Lagern und die Erleichterung des Zugangs zu Arzneimitteln für gewisse schwer immunsupprimierte Personen.Schülerinnen und Schüler sowie Erwachsene werden aufgefordert, die grundlegenden Hygieneregeln einzuhalten. Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben.Hinweis: Mit der Benutzung der Social-Share-Funktion verlassen Sie die Website der Stadt Biel und externe Plattformen können Ihre Daten erfassen und verarbeiten.

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