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Inland

Grundstückbesitzer sollen besser vor illegalen Hausbesetzungen geschützt werden

Die Position der Grundstückbesitzerinnen und Grundstückbesitzer bei unrechtmässigen Hausbesetzungen soll verbessert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die überwiegend positiven Rückmeldungen zur entsprechenden Vernehmlassungsvorlage zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.

2022-06-29 11:15:57
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Quelle: Bundesamt für Justiz

Bern, 29.06.2022 - Die Position der Grundstückbesitzerinnen und Grundstückbesitzer bei unrechtmässigen Hausbesetzungen soll verbessert werden, wie das Bundesamt für Justiz schildert.

Der Bundesrat habe an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die überwiegend positiven Rückmeldungen zur Vernehmlassungsvorlage zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten. Das geltende Recht enthält grundsätzlich zweckmässige Regelungen, wie sich Eigentümerinnen und Eigentümer oder Besitzerinnen und Besitzer ihres unrechtmässig besetzten Grundstücks wieder bemächtigen können.

In der Praxis stossen sie aber häufig auf Hindernisse, wenn sie rasch gegen Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer vorgehen wollen. Eine direkte Räumung des besetzten Grundstücks durch die Polizei ohne ein Gerichtsurteil sei an strenge Bedingungen geknüpft und deshalb oftmals nicht möglich.

Der Weg über das Zivilgericht sei oft aufwendig und mit Unsicherheiten verbunden. Mit einer Motion 15.3531 ("Bedingungen für die Anwendbarkeit von Artikel 926 ZGB lockern, um besser gegen Hausbesetzer vorgehen zu können") wurde der Bundesrat beauftragt, Klarheit zu schaffen und die Position der Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer bei Hausbesetzungen zu verbessern.Im September 2020 hatte der Bundesrat auf Initiative des Parlaments entsprechende Vorschläge zur Revision des Zivilgesetzbuchs und der Zivilprozessordnung in die Vernehmlassung geschickt.

Im Vordergrund stand namentlich der Abbau prozessualer Hindernisse. So solle im Gesetz festgehalten werden, wann die Reaktionsfrist beginnt, innert welcher die Besitzerinnen und Besitzer Selbsthilfe ausüben und damit unmittelbar gegen Hausbesetzungen vorgehen können.

Weiter solle die Position der Grundstückbesitzerinnen und Grundstückbesitzer in einem allfälligen Gerichtsverfahren gegen Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer gestärkt werden. Die Rückmeldungen auf die Vorschläge waren überwiegend positiv.

In einzelnen Punkten schlägt die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden allerdings Anpassungen, Präzisierungen oder sogar Verschärfungen vor. So solle etwa die Reaktionsfrist durch Streichung oder Ersetzen des unbestimmten Rechtsbegriffs "sofort" gelockert und auch das Einspracheverfahren noch besitzerfreundlicher ausgestaltet werden.

Zudem werde angeregt, die Auswirkungen auf die polizeiliche Praxis bei Hausbesetzungen zu klären. Der Bundesrat habe nun das EJPD beauftragt, die Anpassungsvorschläge zum Vorentwurf zu prüfen und gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung eine Botschaft auszuarbeiten..

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