Regional
Asylsuchende und Flüchtlinge, die dem Kanton Zug zugewiesen werden, wohnen die ersten sieben bis zwölf Monate in der Durchgangsstation, wie der Kanton Zug berichtet.
In dieser Zeit werden sie mit der schweizerischen Sprache und Kultur vertraut gemacht, ebenso erfolgen erste Massnahmen zur sozialen, sprachlichen und beruflichen Integration. Die 1991 für rund 88 Asylsuchende als Provisorium erstellte Durchgangsstation Steinhausen sei in die Jahre gekommen und weist in baulicher, betrieblicher und hygienischer Hinsicht erhebliche Mängel auf.
Insbesondere genügen die Räumlichkeiten weder den sanitarischen Anforderungen noch entsprechen sie den Standards, die heutzutage für den Betrieb einer Durchgangsstation gelten. Eine Instandsetzung des sanierungsbedürftigen Gebäudes wäre mit grossen Investitionen verbunden gewesen, was sich weder finanziell noch energetisch rechtfertigen liess.
Nebst der für die Blaulichtorganisationen ungeeigneten Zufahrt sei die Unterkunft namentlich auch für Polizeieinsätze unübersichtlich. Ein Ersatzneubau sei unumgänglich..
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