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Auswertung des Krisenmanagements in der zweiten Phase der Covid-19-Pandemie

An seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 hat der Bundesrat den Bericht der Bundeskanzlei zur Auswertung des Krisenmanagements der Bundesverwaltung in der zweiten Phase der Covid-19-Pandemie zur Kenntnis genommen. Er hat die dreizehn Empfehlungen des Berichts angenommen und die Departemente und die Bundeskanzlei mit deren Umsetzung beauftragt. Der Schwerpunkt liegt auf der künftigen Organisation des Krisenmanagements in der Bundesverwaltung, der Koordination im föderalen System und der Institutionalisierung der wissenschaftlichen Politikberatung.

2022-06-22 16:15:21
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Quelle: Bundeskanzlei

Bern, 22.06.2022 - An seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 hat der Bundesrat den Bericht der Bundeskanzlei zur Auswertung des Krisenmanagements der Bundesverwaltung in der zweiten Phase der Covid-19-Pandemie zur Kenntnis genommen, wie die Bundeskanzlei meldet.

Er habe die dreizehn Empfehlungen des Berichts angenommen und die Departemente und die Bundeskanzlei mit deren Umsetzung beauftragt. Der Schwerpunkt liegt auf der künftigen Organisation des Krisenmanagements in der Bundesverwaltung, der Koordination im föderalen System und der Institutionalisierung der wissenschaftlichen Politikberatung.

Auch wenn der Bericht festhält, dass das Krisenmanagement der Bundesverwaltung relativ gut funktioniert hat, identifiziert er Mängel in neun Bereichen (Handlungsfeldern). Die Auswertung habe gezeigt, dass der dringlichste Handlungsbedarf bei der Organisation des Krisenmanagements der Bundesverwaltung, bei der Koordination und Konsultation im föderalen System und beim Einbezug der Wissenschaft ins Krisenmanagement der Bundesverwaltung liegt.

Zudem zieht sich ein Thema wie ein roter Faden durch die Ergebnisse: Auf strategischer Stufe sei die Antizipation möglicher Krisen und Lageentwicklungen in einer solchen verbesserungswürdig. In der Bundesverwaltung fehlte es teilweise an einem vorausschauenden Krisenmanagement.

Dies zeigte sich vor allem im Herbst 2020, als die Bundesverwaltung und die Kantone ungenügend auf das Ausmass der zweiten Infektionswelle vorbereitet waren.  Zur Behebung der festgestellten Mängel und zur weiteren Verbesserung des Krisenmanagements schlägt der Bericht dreizehn Empfehlungen vor, die der Bundesrat angenommen hat. Um die Antizipation und Koordination innerhalb der Bundesverwaltung in einer Krise zu stärken, sollen dem Bundesrat Varianten zur Organisation des Krisenmanagements auf strategischer und operativer Ebene vorgelegt werden.

In der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen föderalen Staatsebenen solle die Koordination und die Konsultation verbessert werden. So sollen etwa künftige digitale Instrumente für die Vernehmlassung auch für dringliche Konsultationen geeignet sein.

Weiter sollen mit der Revision des Epidemiengesetzes rechtliche Grundlagen ausgearbeitet werden, damit die Verwendung einheitlicher, internationaler Standards für den digitalen Informationsaustausch zu übertragbaren Krankheiten verpflichtend wird.In Zusammenhang mit der Beantwortung des Postulats 20.3280 von Ständerat Michel sollen dem Bundesrat Varianten für die künftige Ausgestaltung der wissenschaftlichen Politikberatung vorgelegt werden. Generell sollen die Erfahrungen der Bundesverwaltung bei laufenden Revisionsprojekten wie dem Epidemiengesetz, dem Pandemieplan sowie krisenrelevanten Verordnungen und Weisungen mitberücksichtigt werden.

Zudem sollen die Lehren aus Übungen und echten Krisen im Rahmen der Gesamtplanung grosser Übungen künftig systematischer berücksichtigt werden. Im Bereich der Kommunikation solle die Bundesverwaltung Möglichkeiten schaffen, breitere Bevölkerungsschichten über weitere Kanäle und zusätzlichen Sprachen zu erreichen.

Zudem sollen Aspekte der Impfkampagne evaluiert werden, um Lehren für künftige Gesundheitskrisen zu gewinnen.Im Dezember 2020 beauftragte der Bundesrat die Bundeskanzlei mit einer zweiten Evaluation der Pandemiebewältigung. Im Zentrum standen die Fragen, ob im Krisenmanagement der Bundesverwaltung zwischen August 2020 und Oktober 2021 die Strategien und Massnahmen zur Pandemiebewältigung rechtzeitig vorlagen und ob die Bundesverwaltung diese zielführend umgesetzt hat.

Neben einer Selbstevaluation liess die Bundesverwaltung ihre Arbeit auch von den Kantonen und involvierten Dritten beurteilen. Zu diesem Zweck wurden 155 Personen mittels Interviews oder online befragt.

Zudem wurden bereits bestehende Evaluationen ausgewertet. Die Bundeskanzlei führte im Weiteren zwei Themenworkshops zum Einbezug der Wissenschaft sowie zur Organisation des Krisenmanagements in der Bundesverwaltung durch.

Zudem gab sie einen wissenschaftlichen Beitrag zu einem internationalen Vergleich des Schweizer Systems der wissenschaftlichen Politikberatung in Auftrag. Um eine unabhängige Datenerhebung und Erstauswertung der Evaluation zu gewährleisten, habe die Bundeskanzlei mit der Firma «Interface Politikstudien GmbH» einen externen Partner mandatiert.Andreas Ledergerber, InformationsbeauftragterTel.

058 469 17 52, andreas.ledergerber@bk.admin.ch.

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