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Stadtrat präsentiert Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben»

2022-06-22 12:05:06
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Quelle: Stadt Zürich

Der Stadtrat unterstützt das grundsätzliche Anliegen der Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» für die Einführung eines Mindestlohns in der Stadt Zürich, wie die Stadt Zürich ausführt.

Allerdings können verschiedene Aspekte der Umsetzung sowie die institutionelle Verankerung durch einen Gegenvorschlag zielführender gestaltet werden. Darum empfiehlt der Stadtrat der Gemeinde die Ablehnung der Initiative und die Annahme des direkten Gegenvorschlags.

Die Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» wurde am 10. November 2020 in der Stadt Zürich und mit gleichlautenden Regelungen auch in den Städten Winterthur und Kloten eingereicht. Die Initiative wurde vom Stadtrat teilweise für gültig erklärt und verlangt einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde für alle Arbeitnehmenden, die auf dem Gebiet der Stadt Zürich eine Beschäftigung verrichten.

Der Stadtrat teilt das grundsätzliche Anliegen der Initiative und sieht die Einführung von Mindestlöhnen als Möglichkeit, um Erwerbsarmut und das Sozialhilferisiko in der Stadt Zürich zu mindern. In Bezug auf die konkrete Ausgestaltung, die institutionelle Verankerung sowie einige Umsetzungsfragen gibt es jedoch Aspekte, die durch einen Gegenvorschlag zielführender berücksichtigt werden können als mit der ursprünglichen Volksinitiative.Der Gegenvorschlag des Stadtrats nimmt die Anliegen der Initiant*innen substantiell auf und sei mit übergeordnetem Recht vereinbar.

Im Unterschied zur Volksinitiative schlägt der Stadtrat zum einen eine rechtskonforme Regelung der Kontrollen vor und stärkt ausserdem über Anpassungen bei den Ausnahmen vom Mindestlohn die sozialpolitische Ausrichtung der Vorlage. Im Rahmen der Erarbeitung des Gegenvorschlags wurden Gespräche mit Vertreter*innen der Wirtschaft und der Arbeitgeber*innen in der Stadt Zürich sowie dem Gewerkschaftsbund geführt.Wie bereits die Initiative legt auch der Gegenvorschlag des Stadtrats einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde fest.

Dieser solle für alle Beschäftigten gleichermassen gelten und weder Angestellte aus Bereichen mit einem GAV noch Arbeitnehmende mit Normalarbeitsvertrag ausschliessen. Ausgenommen vom Mindestlohn seien wie im Initiativvorschlag gefordert hingegen Praktikant*innen, Lernende, unter 18-Jährige sowie Familienmitglieder in Familienbetrieben.

Um die sozialpolitische Ausrichtung des Gegenvorschlags zu schärfen, sollen mit dem Gegenvorschlag des Stadtrats zusätzlich aber noch unter 25-Jährige Personen, die über keinen anerkannten Berufsabschluss auf Stufe EFZ verfügen, vom Mindestlohn ausgenommen werden. Damit solle verhindert werden, dass Aushilfejobs für junge Erwachsene durch einen Mindestlohn attraktiver werden könnten als eine Berufsausbildung..

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