Regional
Der Gemeinderat hat vom Gutachten von Rechtsanwalt Doktor Ueli Friederich zur Zuständigkeit für Wahlvorschläge betreffend die Mitglieder der Sozialhilfekommission Kenntnis genommen, wie die Stadtverwaltung Biel schildert.
Dieser kommt darin zum Schluss, dass es nicht am Gemeinderat, sondern an den zuständigen Stellen des Stadtrats liegt, die Wahlen vorzubereiten und dem Ratsplenum Wahlvorschläge zu unterbreiten. Entsprechend habe der Gemeinderat auch die Aufforderung des Regierungsstatthalteramts des Verwaltungskreises Biel/Bienne zur Stellungnahme auf die von Stadtrat Peter Bohnenblust am 26. April 2022 eingereichte aufsichtsrechtliche Anzeige beantwortet.
Weiter geht der Gemeinderat davon aus, dass die zuständigen Gremien des Stadtrats das Geschäft nun vorantreiben und entsprechend umsetzen.Hinweis: Mit der Benutzung der Social-Share-Funktion verlassen Sie die Website der Stadt Biel und externe Plattformen können Ihre Daten erfassen und verarbeiten. Mehr Informationen.
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