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Praktische Helfer: Abfallcontainer in der Stadt Luzern

Wohin mit dem vollen Kehrichtsack am Freitagabend? Wo lagert man den Rasenschnitt oder das Altpapier bis zur nächsten Abfuhr? In Liegenschaften, die über verschiedene Container verfügen, stellen sich solche Fragen nicht. Die Abfälle können jederzeit in den Behältern deponiert werden; übelriechende Zwischenlager von Abfällen im Treppenhaus oder auf dem Balkon gehören der Vergangenheit an. Container schützen ihre Inhalte vor Tieren und vor jeglicher Witterung und sehen zudem gepflegter aus als Anhäufungen von Abfallsäcken oder Papierbündeln. Und nicht zuletzt erleichtern die fahrbaren Abfallbehälter den Beladern des Strasseninspektorats ihre Arbeit ganz erheblich. Spezialfall Stadt Luzern Obwohl der Gemeindeverband REAL seit 2013 für die Abfallbewirtschaftung der Verbandsgemeinden verantwortlich ist, wird der Sammeldienst weiterhin – wie seit mehr als 100 Jahren – vom städtischen Strasseninspektorat ausgeführt. Zudem sind die Kartonsammlungen und Grünabfuhren in Luzern teilweise anders organisiert als im restlichen REAL-Verbandsgebiet. So sammelt zum Beispiel die Interessengemeinschaft Arbeit (IGA) die Grünabfälle im Bruch-, Hirschmatt- und im Neustadtquartier mit Ross und Wagen ein. Daher ist dort die Leerung von Containern nur sehr beschränkt oder gar nicht möglich. Die Entsorgungsinformationen und Bereitstellungsvorschriften in der Stadt Luzern sind deshalb nicht in allen Bereichen mit denjenigen des Gemeindeverbandes REAL identisch. Aus diesem Grund erscheint jährlich ein eigener, städtischer Abfallkalender, der massgebend für die Abfallentsorgung im gesamten Stadtgebiet ist. Nur dieser Abfallkalender enthält die stadtspezifischen, verbindlichen Anforderungen an die Container und die Vorschriften über das ordnungsgemässe Bereitstellen der verschiedenen Abfallarten. Vor dem Kauf erkundigen Bei Anwesen ab sechs Wohneinheiten ist die Bereitstellung in Containern Pflicht. Erwerb, Unterhalt und Reinigung von Abfallcontainern ist Sache der Liegenschaftsbesitzenden, deren Verwaltungen oder von Firmen. Bevor ein Container in der Stadt Luzern angeschafft wird, empfiehlt sich dringend die Durchsicht des städtischen Abfallkalenders sowie eine Anfrage beim Abfalltelefon Stadt Luzern (041 208 78 70). Dort erfahren die Kaufwilligen zum Beispiel, welche Containergrössen an ihrer Wohnadresse geleert werden, welche Farbe die jeweiligen Kunststoffcontainer aufweisen müssen oder welche Behältergrössen sich am besten für ihre Zwecke eignen. Und auch, dass in der Stadt die Entsorgung von Karton in Containern ausschliesslich für Betriebe und nur nach vorheriger Absprache mit dem Strasseninspektorat möglich ist, Gastrobetriebe hingegen auch Glas und Büchsen in Containern bereitstellen können. Eine Vorabklärung lohnt sich in jedem Fall: Nichts ist ärgerlicher, als nach einem spontanen Kauf feststellen zu müssen, dass der brandneue Abfallbehälter ungeleert stehen bleibt, weil er den städtischen Vorgaben nicht entspricht. Bereitstellung der Container Wenn die Behälter bis maximal sechs Meter von der Fahrbahn bzw. Strasse entfernt stationiert sind, rollen die Belader sie zum Sammelfahrzeug und stellen sie nach der Leerung zurück. Befinden sich die Abfallbehälter weiter weg, ist deren Eigentümerin oder Eigentümer dafür zuständig, dass sie am jeweiligen Abfuhrtag um 7 Uhr an der Strasse stehen. Ist dies nicht auf dem eigenen Grundstück möglich, dürfen die Container am Abfuhrtag (und nur am Abfuhrtag!) auf öffentlichem Grund (Trottoir oder Strassenrand) bereitgestellt werden. Nach der Leerung sind die Container dann baldmöglichst vom öffentlichen Grund zu entfernen. Keine Fremdstoffe! So praktisch die verschiedenen Container sind: Es erfordert eine gewisse Disziplin von allen Benützerinnen und Benützern, nur die korrekten Abfallfraktionen darin zu deponieren. Befinden sich nämlich vermischte Abfallarten in einem Behälter, darf ihn das Strasseninspektorat nicht leeren. Die Belader sind angewiesen, alle nicht zulässigen Abfallbehälter oder solche, deren Inhalte nicht den Vorschriften entsprechen, mit Rückweiseaufklebern zu versehen und ungeleert stehen zu lassen. Daher beachten Sie bitte: Im Container für Gebührensäcke ist kein loser Kehricht oder Sperrgut erlaubt, im Papiercontainer haben Papiertragetaschen nichts verloren, und im Grüncontainer sind Plastiksäcke definitiv am falschen Ort!   Für Fragen stehen Ihnen die Webseite www.abfall.stadtluzern.ch, die Sammelkalender-App, der Abfallkalender oder das Abfalltelefon Stadt Luzern 041 208 78 70 zur Verfügung.   Stadt Luzern Strasseninspektorat Industriestrasse 6 6005 Luzern Telefon: 041 208 78 81 E-Mail: othmar.fries@stadtluzern.ch Internet: www.abfall.stadtluzern.ch  

2022-06-14 08:05:04
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Quelle: Stadt Luzern

Wohin mit dem vollen Kehrichtsack am Freitagabend? Wo lagert man den Rasenschnitt oder das Altpapier bis zur nächsten Abfuhr? In Liegenschaften, die über verschiedene Container verfügen, stellen sich solche Fragen nicht, wie die Stadt Luzern schreibt.

Die Abfälle können jederzeit in den Behältern deponiert werden; übelriechende Zwischenlager von Abfällen im Treppenhaus oder auf dem Balkon gehören der Vergangenheit an. Container schützen ihre Inhalte vor Tieren und vor jeglicher Witterung und sehen zudem gepflegter aus als Anhäufungen von Abfallsäcken oder Papierbündeln.

Und nicht zuletzt erleichtern die fahrbaren Abfallbehälter den Beladern des Strasseninspektorats ihre Arbeit ganz erheblich.Spezialfall Stadt Luzern Obwohl der Gemeindeverband REAL seit 2013 für die Abfallbewirtschaftung der Verbandsgemeinden verantwortlich ist, werde der Sammeldienst weiterhin – wie seit mehr als 100 Jahren – vom städtischen Strasseninspektorat ausgeführt. Zudem seien die Kartonsammlungen und Grünabfuhren in Luzern teilweise anders organisiert als im restlichen REAL-Verbandsgebiet.

So sammelt zum Beispiel die Interessengemeinschaft Arbeit (IGA) die Grünabfälle im Bruch-, Hirschmatt- und im Neustadtquartier mit Ross und Wagen ein. Daher sei dort die Leerung von Containern nur sehr beschränkt oder gar nicht möglich.

Die Entsorgungsinformationen und Bereitstellungsvorschriften in der Stadt Luzern seien deshalb nicht in allen Bereichen mit denjenigen des Gemeindeverbandes REAL identisch. Aus diesem Grund erscheint jährlich ein eigener, städtischer Abfallkalender, der massgebend für die Abfallentsorgung im gesamten Stadtgebiet ist.

Nur dieser Abfallkalender enthält die stadtspezifischen, verbindlichen Anforderungen an die Container und die Vorschriften über das ordnungsgemässe Bereitstellen der verschiedenen Abfallarten.Vor dem Kauf erkundigen Bei Anwesen ab sechs Wohneinheiten sei die Bereitstellung in Containern Pflicht. Erwerb, Unterhalt und Reinigung von Abfallcontainern sei Sache der Liegenschaftsbesitzenden, deren Verwaltungen oder von Firmen.

Bevor ein Container in der Stadt Luzern angeschafft wird, empfiehlt sich dringend die Durchsicht des städtischen Abfallkalenders sowie eine Anfrage beim Abfalltelefon Stadt Luzern (041 208 78 70). Dort erfahren die Kaufwilligen zum Beispiel, welche Containergrössen an ihrer Wohnadresse geleert werden, welche Farbe die jeweiligen Kunststoffcontainer aufweisen müssen oder welche Behältergrössen sich am besten für ihre Zwecke eignen.

Und auch, dass in der Stadt die Entsorgung von Karton in Containern ausschliesslich für Betriebe und nur nach vorheriger Absprache mit dem Strasseninspektorat möglich ist, Gastrobetriebe hingegen auch Glas und Büchsen in Containern bereitstellen können. Eine Vorabklärung lohnt sich in jedem Fall: Nichts sei ärgerlicher, als nach einem spontanen Kauf feststellen zu müssen, dass der brandneue Abfallbehälter ungeleert stehen bleibt, weil er den städtischen Vorgaben nicht entspricht.Bereitstellung der Container Wenn die Behälter bis maximal sechs Meter von der Fahrbahn beziehungsweise Strasse entfernt stationiert sind, rollen die Belader sie zum Sammelfahrzeug und stellen sie nach der Leerung zurück.

Befinden sich die Abfallbehälter weiter weg, sei deren Eigentümerin oder Eigentümer dafür zuständig, dass sie am jeweiligen Abfuhrtag um 7 Uhr an der Strasse stehen. Ist dies nicht auf dem eigenen Grundstück möglich, dürfen die Container am Abfuhrtag (und nur am Abfuhrtag!) auf öffentlichem Grund (Trottoir oder Strassenrand) bereitgestellt werden.

Nach der Leerung seien die Container dann baldmöglichst vom öffentlichen Grund zu entfernen.Keine Fremdstoffe! So praktisch die verschiedenen Container sind: Es erfordert eine gewisse Disziplin von allen Benützerinnen und Benützern, nur die korrekten Abfallfraktionen darin zu deponieren. Befinden sich nämlich vermischte Abfallarten in einem Behälter, darf ihn das Strasseninspektorat nicht leeren.

Die Belader seien angewiesen, alle nicht zulässigen Abfallbehälter oder solche, deren Inhalte nicht den Vorschriften entsprechen, mit Rückweiseaufklebern zu versehen und ungeleert stehen zu lassen. Daher beachten Sie bitte: Im Container für Gebührensäcke sei kein loser Kehricht oder Sperrgut erlaubt, im Papiercontainer haben Papiertragetaschen nichts verloren, und im Grüncontainer seien Plastiksäcke definitiv am falschen Ort!Sie besuchen unseren Webauftritt mit dem Internet Explorer.

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