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Wirtschaft

Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Härtefallverordnung 2022

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 die Härtefallverordnung für das Jahr 2022 verabschiedet. Die Umsetzung der Härtefallverordnungen obliegt weiterhin den Kantonen. Sie können Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie hohe Umsatzausfälle erleiden, mit Beiträgen unterstützen. Der Bund übernimmt wie bisher 70 bis 100 Prozent der Beiträge. Die Unterstützungsbeiträge werden in Not geratenen Unternehmen maximal für das erste Halbjahr 2022 ausgerichtet und berechnen sich auf Basis der ungedeckten Kosten. Die Anspruchsvoraussetzungen und Obergrenzen entsprechen weitgehend der bisherigen Härtefallunterstützung.

2022-02-02 13:20:06
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Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung

Bern, 02.02.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 die Härtefallverordnung für das Jahr 2022 verabschiedet, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung meldet.

Die Umsetzung der Härtefallverordnungen obliegt weiterhin den Kantonen. Sie können Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie hohe Umsatzausfälle erleiden, mit Beiträgen unterstützen.

Der Bund übernimmt wie bisher 70 bis 100 Prozent der Beiträge. Die Unterstützungsbeiträge werden in Not geratenen Unternehmen maximal für das erste Halbjahr 2022 ausgerichtet und berechnen sich auf Basis der ungedeckten Kosten.

Die Anspruchsvoraussetzungen und Obergrenzen entsprechen weitgehend der bisherigen Härtefallunterstützung. In der Wintersession 2021 habe das Parlament die gesetzliche Grundlage für die kantonalen Härtefallprogramme verlängert.

Nach einer Konsultation von Kantonen, Wirtschaftsdachverbänden und den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben habe der Bundesrat die Covid-19-Härtefallverordnung 2022 (HFMV 22) finalisiert und verabschiedet. Diese könne bei Umsatzrückgängen von Januar bis Juni 2022 eingesetzt werden und werde auf den 8. Februar 2022 in Kraft gesetzt.

Die Härtefallverordnung 2022 beinhaltet folgende Eckwerte:Die Kantone entscheiden eigenständig, ob und in welchem Rahmen sie die Covid-19-Härtefallverordnung 2022 umsetzen. Der Bundesrat schätzt den finanziellen Bedarf für die Härtefallverordnung 2022 auf 1,1 Milliarden Franken.

Davon dürften rund 900 Millionen Franken auf den Bund und 200 Millionen Franken auf die Kantone entfallen. Die Bundesmittel werden dem Parlament mit der heute ebenfalls verabschiedeten Botschaft zum Nachtrag Ia zum Voranschlag 2022 beantragt.Härtefälle aus dem vergangenen Jahr werden über die bisherige Verordnung abgedeckt.

Es sei den Kantonen überlassen, ihre neuen Härtefallregeln rückwirkend auch auf das Jahr 2021 anzuwenden. Um den Kantonen die Abrechnung gegenüber dem Bund zu erleichtern, werde in der bisherigen Verordnung die Frist zur Einreichung von Unternehmensgesuchen bis Ende Juni 2022 verlängert (zurzeit Ende März 2022).Der Bundesrat sei sich bewusst, dass die aktuelle Corona-Situation vielen Unternehmen nach wie vor zusetzt und viel von ihnen abverlangt.

Für diese Unternehmen habe er verschiedene Massnahmen wie die Kurzarbeitsentschädigungen oder die Härtefallhilfe beschlossen und unlängst verlängert. Nach zwei Jahren Pandemie haben viele Unternehmen ihre Geschäftsmodelle angepasst und sich auf eine gewisse neue Normalität eingestellt.

Nachhaltige Auswirkungen der Pandemie können nach Ansicht des Bundesrates nicht dauerhaft durch die öffentliche Hand aufgefangen werden, sondern müssen zunehmend durch die Unternehmen bewältigt werden.Hinweise zur Einreichung eines HärtefallgesuchesDie Kantone prüfen die Gesuche. Fragen zur Abwicklung eines Gesuchs seien an den zuständigen Kanton zu richten.

Die Verordnung des Bundes regelt, zu welchem Anteil sich der Bund an den kantonalen Härtefallmassnahmen beteiligt und welche Bedingungen dazu erfüllt sein müssen. Die kantonalen Kontaktdaten seien im Internet auf der Website https://covid19.easygov.swiss/haertefaelle/ abrufbar.

Kommunikation Eidgenössische Finanzverwaltung EFV Telefon +41 58 465 16 06, kommunikation@efv.admin.ch.

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