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Jugendschutz: Mehr Verstösse bei Verkauf von Alkohol und Tabak

Die Stadt Thun und umliegende Gemeinden führen in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz regelmässig Testkäufe von Alkohol und Tabak durch

2022-01-21 09:05:15
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Quelle: Stadt Thun

Die Stadt Thun und umliegende Gemeinden führen in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz regelmässig Testkäufe von Alkohol und Tabak durch, wie die Stadt Thun meldet.

2021 war die Anzahl der Verstösse beim Verkauf an Jugendliche höher als in den Vorjahren.Regelmässige Alkohol- und Tabaktestkäufe seien ein probates Mittel zur Kontrolle der Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren und zur Sensibilisierung des Verkaufspersonals. Auch 2021 nahmen die Gemeinden Thun, Heimberg, Spiez, Steffisburg, Uetendorf und Uttigen gemeinsam mit dem Blauen Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg Testkäufe vor.

Aufgrund der Coronapandemie fanden allerdings weniger Testkäufe statt als üblich. Die Zahl der Verstösse fiel höher aus als in den letzten Jahren.

Verstossquote von 30 Prozent2021 wurden insgesamt 37 Testkäufe in Restaurants, im Detailhandel und bei Lieferdiensten gemacht. Unrechtmässige Verkäufe gab es in 11 Fällen.

Damit liegt die Verstossquote bei 30 Prozent (2019: 10 Prozent, 2018: 22 Prozent, 2017: 13 Prozent, 2016: 20 Prozent). In Restaurants waren 3 Verstösse bei 7 Testkäufen zu verzeichnen (43 Prozent), bei Lieferdiensten 3 Verstösse bei 5 Testkäufen (60 Prozent).

Bei 25 Testkäufen in Supermärkten, Tankstellenshops oder Kiosken gab es 6 unrechtmässige Verkäufe. Testkäufe werden weitergeführtUm die Verstossquote wieder zu senken und damit die Jugendlichen zu schützen, hält die Kooperation der Gemeinden aus der Agglomeration Thun an den Testkäufen fest.

Die jugendlichen Testkäuferinnen und -käufer werden jeweils durch Verwaltungspersonal sowie Jugendarbeiterinnen und -arbeiter geschult und begleitet. Regierungsstatthalteramt trifft MassnahmenBei den fehlbaren Betrieben entscheidet das Regierungsstatthalteramt über das Strafmass.

In der Regel werde beim ersten Fehlverhalten eine Verwarnung ausgesprochen. Bei erneuten Verstössen können Verkaufsverbote für Alkohol oder Tabak von bis zu drei Monaten verfügt werden.

Zudem müssen die Betriebe ihre Jugendschutzkonzepte überarbeiten und das Personal schulen. Postfach 1453602 ThunTel.

+ 41 33 225 88 11infotest@thun.ch .

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