Logo newsbot.ch

Inland

EDÖB eröffnet Sachverhaltsabklärung zum Nationalen Organspenderegister von Swisstransplant

Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) wurde von SRF Kassensturz darauf aufmerksam gemacht, dass das Nationale Organspenderegister Sicherheitsmängel und Datenschutzprobleme aufweist. Die Erkenntnisse basieren auf einem Bericht einer privaten Firma. Nach einer ersten summarischen Prüfung hat der EDÖB am 13.01.2022 eine Sachverhaltsabklärung eröffnet.

2022-01-18 18:15:25
newsbot by content-proivder.ch GmbH
Quelle: Bundeskanzlei

Bern, 18.01.2022 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) wurde von SRF Kassensturz darauf aufmerksam gemacht, dass das Nationale Organspenderegister Sicherheitsmängel und Datenschutzprobleme aufweist, wie die Bundeskanzlei ausführt.

Die Erkenntnisse basieren auf einem Bericht einer privaten Firma. Nach einer ersten summarischen Prüfung habe der EDÖB am 13.01.2022 eine Sachverhaltsabklärung eröffnet.

Der Beaufragte habe am 13. Januar 2022 eine formelle Sachverhaltsabklärung nach Artikel 29 DSG gegen die Stiftung Swisstransplant eröffnet. Im Rahmen dieser Sachverhaltsklärung werde er die von den Verantwortlichen der SRF-Sendung «Kassensturz» angezeigten datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Mängel prüfen.

Zudem stellen sich grundlegende Fragen zur Geeignetheit elektronischer Identifikationsverfahren in heiklen Bereichen wie jenem eines Registers über den persönlichen Entscheid für oder gegen eine Organentnahme. Es sei aus Sicht des EDÖB offensichtlich, dass die Bekanntmachung der angezeigten Mängel geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in das System der Organspende in der Schweiz zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund solle die eingeleitete Sachverhaltsabklärung dazu beitragen, dass trotz Fehlens einer staatlich anerkannten elektronischen Identität datenschutzkonforme Lösungen zur Bearbeitung der fraglichen Personendaten gefunden werden können. Die Beurteilung des Risikos ungewollter Organentnahmen fällt ebenso wenig in die Fachkompetenz des EDÖB, wie Fragen zur Förderung oder Verminderung der Bereitschaft zu Organspenden.

Der Beauftragte habe das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Er geht davon aus, dass die Gesundheitsbehörden nötigenfalls Massnahmen ergriffen haben, damit es in Schweizer Spitälern zu keinen ungewollten Organentnahmen kommen kann.Medienstelle des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), Telefon 058 464 94 10, info@edoeb.admin.ch.

Suche nach Stichworten:

EDÖB eröffnet Sachverhaltsabklärung Organspenderegister Swisstransplant