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«GratisÖV-Initiative» ist ungültig

Der Gemeinderat hat die städtische Volksinitiative für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern («gratisÖV-Initiative») für ungültig erklärt, da sie gegen übergeordnetes Recht verstösst. Die Initiative ist nicht vereinbar mit dem Grundsatz, wonach die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die Nutzerinnen und Nutzer gedeckt werden müssen.

2022-01-10 14:05:03
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Quelle: Stadt Bern

Der Gemeinderat hat die städtische Volksinitiative für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern («gratisÖV-Initiative») für ungültig erklärt, da sie gegen übergeordnetes Recht verstösst, wie die Stadt Bern meldet.

Die Initiative sei nicht vereinbar mit dem Grundsatz, wonach die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die Nutzerinnen und Nutzer gedeckt werden müssen.Der Gemeinderat habe die städtische Volksinitiative für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern («gratisÖV-Initiative») für ungültig erklärt. Die Initiative verlangt, dass der öffentliche, nicht touristische Verkehr in der Stadt Bern für alle Nutzerinnen und Nutzer kostenlos sein soll.

Der Initiativtext sah eine entsprechende Anpassung des Anstaltsreglements der Städtischen Verkehrsbetriebe (Bernmobil) vor. Die Initiative wurde im Mai 2021 mit 5583 gültigen Unterschriften eingereicht.Der Gemeinderat habe zwar Verständnis für das Grundanliegen der Initiative.

Im Rahmen der Gültigkeitsprüfung kommt er aber zum Schluss, dass die Initiative nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar ist. Gemäss der Schweizerischen Bundesverfassung (BV; SR 101, Artikel 81a Absatz 2) seien die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern bezahlten Preise zu decken.

Dies schliesst die Möglichkeit der Transportunternehmen nicht aus, verschiedene Angebote zu entwickeln und Vergünstigungen anzubieten. So dürfte es auch mit der Bundesverfassung vereinbar sein, die Nutzung des öffentlichen Verkehrs für bestimmte Personenkategorien – zum Beispiel für Touristinnen und Touristen oder für Kinder bis zu einem bestimmten Alter – kostenlos anzubieten.

Die mit der Initiative geforderte generelle Kostenlosigkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer sei mit diesem Grundsatz jedoch nicht vereinbar. Den Kantonen und Gemeinden sei es nicht gestattet, abweichende Regelungen zu erlassen und eine allgemeine Unentgeltlichkeit des öffentlichen Verkehrs auf kantonaler oder kommunaler Ebene vorzusehen.

Der Gemeinderat habe die Initiative deshalb zufolge Rechtswidrigkeit für ungültig erklärt..

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