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Europol kann verdächtige Personen im SIS ausschreiben: Schweiz muss Gesetzesänderungen vornehmen

Europol kann nun verdächtige Personen im Schengener Informationssystem (SIS) ausschreiben, einschließlich Drittstaatsangehörigen bei Verdacht auf Terrorismus oder schwere Kriminalität. Die Schweiz muss Gesetzesänderungen vornehmen, um diese Weiterentwicklung umzusetzen, wobei der Bundesrat die Vernehmlassung am 10. April 2024 eröffnet hat.

2024-04-10 10:00:05
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Quelle: Bundesamt für Polizei

Europol kann künftig Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen im Schengener Informationssystem (SIS) initiieren, wenn ein Verdacht auf Terrorismus oder schwerer Kriminalität besteht. Die Schweiz muss Gesetzesänderungen vornehmen, um diese Schengen-Weiterentwicklung umzusetzen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung dazu am 10. April 2024 eröffnet.

Europol kann verdächtige Personen im SIS ausschreiben

Nur Schengen-Mitgliedstaaten dürfen bisher Ausschreibungen im SIS vornehmen, aber auf Hinweis von Europol sollen künftig auch Drittstaatsangehörige eingetragen werden können, wenn sie verdächtigt werden, in terroristische Aktivitäten oder Schwerverbrechen verwickelt zu sein. Europol arbeitet seit 2022 intensiver mit Drittstaaten zusammen und erhält von ihnen personenbezogene Daten.

Europol wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 beginnen, Informationen, die es von Drittstaaten oder internationalen Organisationen erhalten hat, an einzelne Schengen-Mitgliedstaaten zu übermitteln. Der betroffene Mitgliedsstaat prüft die Informationen und gibt die Ausschreibung im SIS frei, wenn er sie für notwendig und gerechtfertigt hält. Zudem soll Europol auch Gegenstände melden können, die verdächtige Personen bei sich tragen, um den Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität im Schengen-Raum zu verbessern.

Anpassung des Bundesgesetzes über polizeiliche Informationssysteme erforderlich

Die Einführung dieser Neuerung auf EU-Ebene ist für das Jahr 2025 geplant. In der Schweiz muss das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes angepasst werden, um diese Schengen-Weiterentwicklung umsetzen zu können. Die Vernehmlassung zu den gesetzlichen Änderungen läuft bis zum 28. Juni 2024.

(Quelle:Bundesamt für Polizei Bearbeitet mit ChatGPT)

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