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Steuerwandel in der Schweiz: Neue Technologien für Veranlagungsverfahren

Die Steuerverwaltung führt eine ressourcenintensive Umgestaltung durch, um die Basistechnologien an die neuesten Entwicklungen anzupassen. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen sich auf längere Wartezeiten für ihre Veranlagungsverfügung einstellen.

2024-03-27 08:05:06
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Quelle: Staatskanzlei des Kantons Graubünden

Der technologische Wandel führt dazu, dass die bei der Steuerverwaltung im Einsatz stehenden Basistechnologien laufend weiterentwickelt werden. Sämtliche Veranlagungsanwendungen, welche in die Jahre gekommen sind, müssen deshalb erneuert und zukunftsfähig gemacht werden. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen sich deshalb ausnahmsweise etwas länger auf ihre definitive Veranlagungsverfügung gedulden.

Medienbruchfreies Einreichen der Steuererklärung

Mit der Einführung des medienbruchfreien Einreichens der Steuererklärung hat die Steuerverwaltung in den letzten Jahren einen spürbaren Mehrwert für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geschaffen. Neue Entwicklungen in der Technologie führen nun dazu, dass die verwaltungsinternen Basisanwendungen in den nächsten Jahren abgelöst werden müssen, damit auch weiterhin ein einwandfreier Betrieb gewährleistet werden kann.

Fokus auf das neue Steuerregister

Im Jahr 2023 haben sich die Arbeiten auf das neue Steuerregister fokussiert. Dieses wurde Anfang 2024 in Betrieb genommen. Im Jahr 2024 und 2025 erfolgt die schrittweise Einführung der neuen Veranlagungsanwendung für natürliche Personen. Die etappenweise Ablösung der weiteren Anwendungen für die juristischen Personen sowie für die Spezialsteuern folgen anschliessend.

Ressourcenintensive Umgestaltung

Dieser digitale Umbau erfordert eine starke Einbindung der personellen Ressourcen innerhalb der kantonalen Steuerverwaltung und der Gemeindesteuerämter beziehungsweise der Steuerallianzen. Während des Umbaus steht der ordentliche Betrieb nicht still. Jedoch kann die Dauer zwischen der Einreichung der Steuererklärung und dem Versand der definitiven Veranlagungsverfügung länger als üblich ausfallen. Die Steuerverwaltung und die Gemeindesteuerämter beziehungsweise der Steuerallianzen sind bestrebt, die Bearbeitungszeit der eingereichten Steuererklärungen den Umständen entsprechend so kurz wie möglich zu halten.

(Quelle:Staatskanzlei des Kantons Graubünden Bearbeitet mit ChatGPT)

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