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Blaulicht

Razzia in Zürich: Anklage gegen mutmaßliche Falschgeld- und Drogenhersteller

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen mutmaßliche Falschgeldhersteller erhoben, die eine hochprofessionelle Werkstatt in Zurich betrieben und gefalschte 50-Dollar-Noten im Wert von funf Millionen USD hergestellt haben. Zudem wird einem der Beschuldigten illegale Drogenproduktion und illegaler Cannabisbesitz vorgeworfen.

2024-03-25 14:00:06
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Quelle: Bundesanwaltschaft

Bundesanwaltschaft reicht Anklage gegen mutmaßliche Falschgeldhersteller ein

Anklage wegen Falschgeldherstellung und Drogenbesitz

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Anklage gegen einen 72-jahrigen Schweizer Staatsburger aus Thurgau und einen 49-jahrigen Schweizer Staatsburger aus Aargau eingereicht. Den beiden wird vorgeworfen, eine hochprofessionelle Falschgeldwerkstatt im Kanton Zurich betrieben und gefalschte 50-Dollar-Noten im Wert von mindestens funf Millionen USD hergestellt zu haben. Zudem wird dem jungeren Beschuldigten vorgeworfen, unbefugt Betäubungsmittel produziert und illegalen Cannabisbesitz von knapp 300 Kilogramm vorgeworfen.

Razzia entlarvt Falschgeldwerkstatt und illegale Drogenproduktion

Im November 2022 deckte die Kantonspolizei Zurich eine illegale Produktion von CBD-Hanf in Urdorf auf. Dabei wurde auch der Verdacht erhärtet, dass illegaler Drogenhanf angebaut wurde. Bei weiteren Durchsuchungen im Aargau und Thurgau wurden verbotene Cannabisprodukte sowie Geräte zur Herstellung sichergestellt. Zusätzlich wurden die beschuldigten Personen bei der Falschgeldherstellung erwischt und verhaftet.

Beschuldigte wegen Geldfälschung in Mittäterschaft angeklagt

Das Strafverfahren der BA beschuldigt die beiden Personen der versuchten Geldfälschung in Zusammenarbeit. Der jungeren Beschuldigten wird zusätzlich Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz vorgeworfen. Die Finanzierung der Falschgeldwerkstatt sowie die Herstellung der gefalschten Noten sollen in gemeinsamer Mittaterschaft erfolgt sein.

Vorwurf illegaler Drogenbesitz und Widerhandlung gegen das Waffengesetz

Der jungeren Beschuldigten wird ausserdem illegaler Besitz von verbotenem Marihuana, Cannabisharz und Cannabisextrakt vorgeworfen. Zudem wird ihm eine Widerstandlung gegen das Waffengesetz aufgrund des Besitzes eines Schlagringes zur Last gelegt. Nach vorübergehender Untersuchungshaft befinden sich die Beschuldigten aktuell auf freiem Fuss und der Strafprozess wird vor dem Bundesstrafgericht weitergefuhrt.

(Quelle:Bundesanwaltschaft Bearbeitet mit ChatGPT)

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