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Wissenschaft

Einführung des Organspende-Registers in Deutschland: Neue Hoffnung für Spenderinnen und Spender in Deutschland

Die Zahl der Organspenden in Deutschland stieg 2023 um etwa zehn Prozent an, doch bleibt Deutschland im europäischen Vergleich ein Schlusslicht. Ein Online-Organspende-Register soll nun die Spendebereitschaft erhöhen und potenzielle Spender leichter identifizieren können.

2024-03-14 08:25:04
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Quelle: Science Media Center Deutschland

Mit einem Anteil von etwa elf Spenderinnen und Spendern pro einer Million Einwohner stieg die Zahl der Organspenden von 2022 auf 2023 zwar nach der Pandemie um circa zehn Prozent an, trotzdem gilt Deutschland im europäischen Vergleich nach wie vor als eines der Schlusslichter, was die Spenderzahlen angeht [I]. Auch wenn 2022 bereits 40 Prozent der Menschen in Deutschland einen Organspendeausweis besaßen [II], soll das Online-Organspende-Register die Zahl nun erhöhen. Mit ihm sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Spendebereitschaft freiwillig online angeben und Krankenhäuser dank dieser Daten potenzielle Spenderinnen und Spender leichter identifizieren können. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft [III] wurde 2020 der Beschluss getroffen, das Register im März 2022 einzuführen. Nach einer Verzögerung von zwei Jahren soll es nun ab 18. März auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) [IV] abrufbar sein.

Einführung des Organspende-Registers in Deutschland

Laut BfArM können Bürgerinnen und Bürger dort die gleichen Angaben tätigen, die auch auf dem bekannten Organspendeausweis stehen. Nur das Feld für die freie Angabe von besonderen Anmerkungen fällt weg. Die Zustimmung zur Organspende ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich, ein Widerspruch kann bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen. Die Registrierung erfolgt auf freiwilliger Basis. Ab 1. Juli 2024 können berechtigte Entnahmekrankenhäuser im Fall einer möglichen Organspende Erklärungen regelhaft suchen und abrufen, um die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders zu klären. Eine Abfrage ist dann zulässig, wenn der Tod eines möglichen Organspenders festgestellt worden ist, unmittelbar bevorsteht oder als bereits eingetreten vermutet wird. Auf Nutzerseite können sich Interessierte zunächst nur dann eintragen, wenn sie einen Personalausweis mit eID-Funktion [V] besitzen [VI]. Später soll dann zusätzlich mit der GesundheitsID eine Authentifizierung der Registrierung möglich werden. So würden auch mit Krankenkassen-Apps Erklärungsangaben im Organspende-Register möglich.

Internationale Vergleiche zu Organspende-Registern

Ähnliche Register gibt es in fast allen EU-Ländern bereits. In Dänemark, wo die Zustimmungslösung gilt, wurde das Register 2010 eingeführt. Bis Ende vergangenen Jahres waren dort 28 Prozent aller über 15-Jährigen registriert. Großbritannien führte bereits 1994 ein Organspende-Register ein und wechselte 2019 von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung. In den Niederlanden fand der gleiche Wechsel ein Jahr später statt. Das dortige Register, welches 1998 eingeführt wurde, erweiterte sich mit dem Wechsel zur Widerspruchslösung um die Kategorie „Keine Einwande“. Während in Großbritannien die Eintragung in das Register freiwillig ist, wurde sie in den Niederlanden verpflichtend. Eine britisch-niederländische Studie zeigte, dass sich nur etwas mehr als die Hälfte der Bevölkerung in das britische Register eintrug, während in den Niederlanden alle Personen registriert sind. Die Schweiz sperrte aufgrund der Anfälligkeit für Hacker-Angriffe 2022 ihr Register. Die dortige Zustimmungslösung soll frühestens 2026 von der Widerspruchslösung abgelost und dann ein neues Register eingeführt werden.

(Quelle:Science Media Center Deutschland Bearbeitet mit ChatGPT)

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