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Blaulicht

Anklage gegen Rifaat AL ASSAD in der Schweiz: Kriegsverbrechen in Hama 1982

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen Rifaat AL ASSAD erhoben, den ehemaligen Vizepräsidenten der Arabischen Republik Syrien, wegen Kriegsverbrechen in Hama im Februar 1982. Die Schweiz verfolgt Völkerrechtsverbrechen vor 2011 und setzt damit klare Regeln für bewaffnete Konflikte durch.

2024-03-12 10:00:05
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Quelle: Bundesanwaltschaft

Die Bundesanwaltschaft hat beim Bundesstrafgericht am 11. März 2024 Anklage gegen Rifaat AL ASSAD erhoben, den ehemaligen Vizepräsidenten der Arabischen Republik Syrien und ehemaligen Offizier der syrischen Armee. Ihm werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit den Ereignissen in der syrischen Stadt Hama im Februar 1982 vorgeworfen. Als Kommandeur der Verteidigungsbrigaden und Befehlshaber für die Operationen in Hama soll er Tötungen, Folter, grausame Behandlung und unrechtmässige Inhaftierungen angeordnet haben.

Vor 2011 verfolgte Völkerrechtsverbrechen in der Schweiz

Unter dem alten Militärstrafgesetz (aMStG) sind Kriegsverbrechen in der Schweiz seit 1968 strafbar, unabhängig vom Tatort und der Staatsangehörigkeit der Beteiligten. Artikel 109 aMStG bestraft die Verletzung internationaler Abkommen über Kriegsführung und den Schutz von Personen und Gütern sowie anderer anerkannter Gesetze und Gebräuche des Krieges. Laut Artikel 3 der Genfer Konventionen müssen im Falle eines nicht internationalen bewaffneten Konflikts auf dem Gebiet einer Vertragspartei bestimmte Regeln eingehalten werden.

Die Anklage gegen Rifaat AL ASSAD beruht auf Ereignissen, die im Februar 1982 in Hama stattgefunden haben, während des bewaffneten Konflikts zwischen den syrischen Streitkräften und der islamistischen Opposition. Als ehemaliger Offizier und Vizepräsident wird ihm vorgeworfen, als Befehlshaber für die Operationen in Hama verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen gewesen zu sein. Die Einreichung der Anklageschrift durch die Bundesanwaltschaft beim Bundesstrafgericht markiert einen wichtigen Schritt in der Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Genfer Konventionen und ihre Bedeutung für die Strafverfolgung in der Schweiz

Die Schweiz ratifizierte die Genfer Konventionen im Jahr 1950, während die Arabische Republik Syrien sie 1953 ratifizierte. Diese internationalen Abkommen legen klare Regeln für bewaffnete Konflikte fest und verbieten Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Folter und grausame Behandlung. Die Anklage gegen Rifaat AL ASSAD zeigt die Entschlossenheit der Schweiz, Völkerrechtsverbrechen nicht ungesühnt zu lassen und internationale Menschenrechtsstandards durchzusetzen.

(Quelle:Bundesanwaltschaft Bearbeitet mit ChatGPT)

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