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Wirtschaft

Bundesrat entlastet Bundeshaushalt: Arbeitslosenversicherungsgesetz und Verwaltungsorganisationsgesetz geändert

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. März 2024 die Botschaft zu einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) sowie des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) verabschiedet, um den Bundeshaushalt um insgesamt 1,25 Milliarden zu entlasten. Entdecken Sie, wie die Reduktion des Bundesbeitrages an die ALV und die administrative Entlastung der Bundesverwaltung die strukturellen Defizite im Bundeshaushalt angehen.

2024-03-01 11:21:09
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Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. März 2024 die Botschaft zu einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) sowie des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) verabschiedet. Die Änderung des AVIG entlastet den Bundeshaushalt in den kommenden Jahren um insgesamt 1,25 Milliarden.

Strukturelles Ungleichgewicht im Bundeshaushalt

Der Bundeshaushalt befindet sich in einem strukturellen Ungleichgewicht: Die Ausgaben wachsen stärker als die Einnahmen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Bereinigung der strukturellen Defizite beschlossen. Für einzelne sind Gesetzesänderungen erforderlich. Am 28. Juni 2023 eröffnete der Bundesrat deshalb die Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2025.

Reduktion des Bundesbeitrages an die ALV

Im Zentrum der Vorlage steht die Reduktion des Bundesbeitrages an die ALV um 1,25 Milliarden im Zeitraum 2025–2029. Diese Kürzung ist ohne leistungsseitige Anpassungen umsetzbar, da die ALV über genügend Eigenkapital verfügt. Diese gute finanzielle Lage ist auf die Unterstützung der ALV während der Covid-Pandemie durch ausserordentliche Bundesbeiträge im Umfang von 16 Milliarden zurückzuführen.

Administrative Entlastung der Bundesverwaltung

Als Massnahme zur administrativen Entlastung der Bundesverwaltung soll zudem das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz angepasst werden. Für die schriftliche Leistungsvereinbarung, welche die Grundlage für das Führungsgespräch zwischen Departementsvorsteherin oder -vorsteher und Amtsdirektorin oder -direktor bildet, soll es künftig keine Vorgaben zur Struktur und zum Inhalt mehr geben.

Der Bundesrat hält aber inhaltlich daran fest, dass eine allfällige Vorlage zur familienergänzenden Kinderbetreuung primär durch die Kantone und/oder die Wirtschaft finanziert werden muss. Hält die gute Arbeitsmarktlage an, wird das Eigenkapital des ALV-Fonds in den kommenden Jahren trotz Kürzungen der Bundesbeiträge weiter steigen.

Für den Voranschlag 2025 sieht der Bundesrat eine vollständige Kürzung des Bundesbeitrages an die ALV vor. Der Bundeshaushalt wird damit 2025 um knapp 600 Millionen entlastet.

Anpassung des RVOG zur administrativen Entlastung

Diese Anpassung des RVOG war nicht Teil der Vernehmlassung. Der Bundesrat hatte jedoch bereits 2021 im Rahmen der Evaluation des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung beschlossen, auf diese Vorgaben zu verzichten, da sie nur wenig Zusatznutzen stiften.

(Quelle:Eidgenössische Finanzverwaltung Bearbeitet mit ChatGPT)

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