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Neuer Lärmvorsorgeplan für Flughafen EuroAirport: Öffentliche Anhörung in Frankreich

Die neue Fassung des Lärmvorsorgeplans für den Flughafen EuroAirport für die Jahre 2024-2028 liegt im Entwurf vor und wird in Frankreich öffentlich zur Anhörung gestellt. Anwohner auf Schweizer Seite haben auch die Möglichkeit, sich an diesem Verfahren zu beteiligen.

2024-02-15 14:05:13
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Quelle: Kanton Basel-Stadt

Die neue Fassung des Lärmvorsorgeplans für den Flughafen EuroAirport ("Plan de prévention du bruit dans l'environnement", PPBE) für die Jahre 2024-2028 liegt im Entwurf vor. Hierfür erfolgt in Frankreich eine öffentliche Anhörung unter der Leitung der Präfektur des Départements du Haut-Rhin. Die Anwohnerinnen und Anwohner auf Schweizer Seite des EuroAirports können sich an diesem Verfahren beteiligen.

Öffentliche Anhörung und Stellungnahme

Stellungnahmen sind auch per Post möglich: Préfecture du Haut-Rhin (Adresse: 7 rue Bruat, SCPPAT/BEPIC, BP 10489, F-68020 Colmar cedex) oder per E-Mail an pref-enquetes-publiques@haut-rhin.gouv.fr (Stichwort: PPBE).

Das Instrument PPBE gilt für alle französischen Flughäfen und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Der PPBE stellt den Kontext des jeweiligen Flughafens und die aktuelle Lärmsituation dar, zeigt auf, welche Maßnahmen zur Fluglärmreduktion bereits beschlossen und umgesetzt wurden und legt dar, welche weiteren Maßnahmen erfolgen sollen.

EU-Richtlinie und nationales Recht

Grundlage für den PPBE sind die Anforderungen der EU-Richtlinie aus dem Jahre 2002, die Frankreich in nationales Recht umgesetzt hat und die auch beim EuroAirport Anwendung findet. Die derzeitige Fassung des PPBE für den EuroAirport wurde im Jahr 2018 erlassen.

Kontakt: Dr. Claus Wepler, Tel. +41 61 267 85 17, Generalsekretär Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt.

(Quelle:Kanton Basel-Stadt Bearbeitet mit ChatGPT)

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