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Liechtenstein startet Vernehmlassung zum CO2-Gesetz - Anpassungen bei CO2-Abgabe und Fahrzeugemissionen

Die Regierung genehmigt den Vernehmlassungsbericht zum CO2-Gesetz, der Anpassungen in Verbindung mit der CO2-Abgabe und den Fahrzeugemissionen vorsieht. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. März 2024.

2024-02-07 16:05:15
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Quelle: Fürstentum Liechtenstein

  • Regierung genehmigt Vernehmlassungsbericht zum CO2-Gesetz
  • Anpassungen in Verbindung mit CO2-Abgabe und Fahrzeugemissionen
  • Vernehmlassungsfrist endet am 22. März 2024

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. Februar 2024 den Vernehmlassungsbericht über die Abänderung des CO2-Gesetzes genehmigt. Der Entwurf stützt sich auf den geltenden Stand der entsprechenden Gesetzesrevision in der Schweiz, welche noch nicht abgeschlossen ist. Damit die entsprechende Gesetzesänderung gleichzeitig wie in der Schweiz, am 1. Januar 2025, in Kraft treten kann, ist das Vernehmlassungsverfahren in Liechtenstein nun zu starten.

Mit der Revision des CO2-Gesetzes stehen Anpassungen vor allem in Zusammenhang mit der CO2-Abgabe und der Verminderungspflicht, der Kompensationspflicht bei fossilen Treibstoffen und des CO2-Ausstoßes bei Fahrzeugen an. Mit der Änderung müssen Autoimporteure in Liechtenstein effizientere Modelle in ihrer Fahrzeugflotte anbieten.

Völkerrechtliche Verpflichtung und Klimaziele

Mit der vorliegenden Vorlage kommt die Regierung einer völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz vom 29. Januar 2010 betreffend die Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein nach. Danach übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben, insbesondere die CO2-Abgabe, in sein Landesrecht.

Gleichzeitig dient die Vorlage der Erreichung der Klimaziele Liechtensteins. Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 55% reduziert und bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreicht werden.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. März 2024.

Ausbau des Fernwärme- und Fernkältenetzes in Vaduz

Im Rahmen des Ausbaus des Fernwärme- und Fernkältenetzes in der Gemeinde Vaduz werden im Jahr 2024 durch Liechtenstein Wärme die dafür benötigten Leitungen in der Herrengasse erstellt. Um Synergien zu nutzen, werden die Gemeinde Vaduz und die Liechtensteinischen Kraftwerke ihre Leitungen in diesem Zusammenhang ebenfalls erneuern.

Ergänzungskredite für den Neubau des Landesspitals

In ihrer Sitzung vom 6. Februar 2024 hat die Regierung den Bericht und Antrag betreffend Ergänzungskredite für den Neubau des Liechtensteinischen Landesspitals verabschiedet. Um das grundlegend überarbeitete und redimensionierte Bauprojekt "Inspira II" umsetzen zu können, ist ein Ergänzungskredit von 6,0 Mio. Franken notwendig.

Optional sind hingegen die Teilprojekte Pandemievorkehrungen (0,6 Mio. ...

Bericht über mögliche Varianten der Höchstspannungsleitung Balzers

Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung vom 6. Februar 2024 den Bericht betreffend mögliche Varianten zur Leitungsführung der Höchstspannungsleitung Balzers (HSL Balzers) zuhanden des Landtags verabschiedet. Im Dezember 2022 behandelte der Landtag den Antrag der Swissgrid AG auf Enteignung ...

(Quelle:Fürstentum Liechtenstein Bearbeitet mit ChatGPT)

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