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Inland

Bundesrat unterstützt Empfehlungen zur Behördenkommunikation bei Volksabstimmungen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zur Behördenkommunikation vor Abstimmungen angenommen. Damit reagiert er auf den veröffentlichten Bericht der GPK-N, der Ende November 2023 veröffentlicht wurde.

2024-01-31 12:15:38
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Quelle: Bundeskanzlei

  • Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat einen Bericht zur Behördenkommunikation vor Abstimmungen veröffentlicht.
  • Der Bundesrat hat nun seine Stellungnahme zu diesem Bericht verabschiedet und nimmt die Empfehlungen der GPK-N an.
  • Volksabstimmungen sind ein wichtiger Bestandteil der direkten Demokratie in der Schweiz.

Bundesrat nimmt Empfehlungen zur Behördenkommunikation an

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hatte Ende November 2023 einen Bericht zur Behördenkommunikation vor Abstimmungen veröffentlicht. In seiner Sitzung vom 31. Januar 2024 hat der Bundesrat nun seine Stellungnahme zu diesem Bericht verabschiedet. Dabei nimmt er die vier Empfehlungen der GPK-N ganz oder teilweise an.

Volksabstimmungen als wichtiger Bestandteil des direktdemokratischen Systems

Volksabstimmungen spielen eine zentrale Rolle im direktdemokratischen System der Schweiz. Sowohl die Verfassung als auch das Gesetz verpflichten den Bundesrat dazu, sich zu Volksabstimmungen zu äußern. In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, dass er sich in einem politisch sensiblen Bereich bewegt, da die Debatte zu jeder Volksabstimmung anders verläuft. Dennoch ist es wichtig, dass der Bundesrat und die Bundesverwaltung den nötigen Spielraum für ihre Informationstätigkeit haben. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der GPK-N, dass ausreichende schriftliche Dokumente vorhanden sind, die die Grundlage für die Behördenkommunikation vor Abstimmungen bilden. Die Empfehlungen der GPK-N zielen darauf ab, diesen Grundlagen in der Praxis mehr Achtung zu verschaffen und sie insbesondere im Hinblick auf den immer wichtiger werdenden Kommunikationskanal der sozialen Medien genauer zu definieren. Der Bundesrat nimmt diese Anliegen an und wird die relevanten Grundlagendokumente überarbeiten, um ihre Beachtung sicherzustellen.

(Quelle:Bundeskanzlei Bearbeitet mit ChatGPT)

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