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Inland

Projektverlängerung für das Aufklärungssystem ADS 15 in der Schweiz aufgrund technischer Probleme und unsicherer Lage im Nahen Osten

Das Bundesamt für Rüstung armasuisse hat eine Projektverlängerung mit dem Lieferanten des ADS 15, Elbit Systems Ltd, um zwei Jahre vereinbart. Zur Kompensation werden von Elbit ein zusätzliches Supportpaket geliefert und die Garantiefrist für die Schweizer Drohnen um zwei Jahre verlängert.

2023-12-20 14:15:59
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Quelle: Generalsekretariat VBS

  • Das Bundesamt für Rüstung armasuisse hat sich mit dem Lieferanten des ADS 15, Elbit Systems Ltd, auf eine Projektverlängerung um zwei Jahre geeinigt.
  • Elbit muss der Schweiz ein zusätzliches Supportpaket liefern und die Garantiefrist für die Schweizer Drohnen um zwei Jahre verlängern.
  • Elbit hat verbindliche Leistungsgarantien abgegeben, die durch Strafzahlungen bei Nichterfüllung abgesichert sind.

Projektverlängerung aufgrund technischer Probleme und unsicherer Lage im Nahen Osten

Armasuisse und Elbit haben sich auf eine Projektverlängerung des ADS 15 geeinigt, nachdem es im Frühjahr 2023 zu technischen Problemen und Verzögerungen gekommen war. Die unsichere Lage im Nahen Osten hat die Situation ab Oktober 2023 weiter erschwert. Aufgrund dieser Umstände hat armasuisse beschlossen, Elbit mehr Zeit für die Vertragserfüllung einzuräumen. Die Projektverlängerung wurde in einem Vertragsnachtrag festgehalten, sodass das Projekt nun bis Ende 2026 läuft.

Kompensationsleistungen und Gegenleistungen von Elbit

Elbit muss als Kompensation für die technischen Probleme und Verzögerungen ein zusätzliches Supportpaket im Wert eines niedrigen zweistelligen Millionenbetrags liefern. Dieses Paket umfasst Ersatzteile und weiteres Material für den Betrieb der Drohnen in der Schweiz. Darüber hinaus hat Elbit die Garantiefrist für alle Schweizer Drohnen um zwei Jahre verlängert. Um sicherzustellen, dass die vereinbarten Leistungen rechtzeitig erbracht werden, hat Elbit verbindliche Leistungsgarantien abgegeben, die durch umfangreiche Strafzahlungen bei Nichterfüllung abgesichert sind.

Weiterhin unsichere Lage im Nahen Osten

Aufgrund der unsicheren Lage im Nahen Osten konnten drei noch ausstehende Schweizer Drohnen und dazugehörige Bodenkontrollstationen nicht wie geplant im laufenden Jahr geliefert werden. Es ist immer noch unklar, welche Auswirkungen der Konflikt im Nahen Osten auf die Beschaffung des ADS 15 haben wird. Armasuisse und Elbit arbeiten jedoch derzeit an einem detaillierten Projektplan für das nächste Jahr und haben vereinbart, wöchentlich gemeinsame Projektsitzungen abzuhalten, um mögliche Anpassungen und Maßnahmen frühzeitig zu besprechen.

ADP 15 ist ein unbemanntes und unbewaffnetes Aufklärungssystem, das zur Lage- und Zielaufklärung eingesetzt wird. Die Drohnen können auch mit anderen Sensoren ausgerüstet werden und ermöglichen die Überwachung großer Räume sowie den Schutz kritischer Infrastrukturen und eigener Kräfte. Sie können sowohl von militärischen als auch von zivilen Stellen genutzt werden, darunter kantonale Führungsstäbe, Polizei- und Rettungsorgane sowie das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG). Die Schweizer Beschaffung umfasst sechs Drohnen inklusive Bodenkomponenten, Simulator und Logistik.

Kontakt für weitere Informationen:
Jacqueline Stampfli-Bieri
Stv. Leiterin Kommunikation armasuisse
+41 58 464 60 42

(Quelle:Generalsekretariat VBS Bearbeitet mit ChatGPT)

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