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Inland

Grenzüberschreitender Verkehr: Vereinbarung zur Verlängerung der Zusammenarbeit mit ERA bis 2024

Die Schweiz und die Europäische Union haben beschlossen, die Zusammenarbeit mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bis 2024 zu verlängern, um den grenzüberschreitenden Verkehr zu unterstützen. Die Vereinbarung ermöglicht gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen für den reibungslosen Eisenbahnverkehr zwischen beiden Parteien.

2023-12-14 13:21:34
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Quelle: Bundesamt für Verkehr

  • Die Übergangslösung mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) wird bis Ende 2024 verlängert.
  • Die Vereinbarung ermöglicht gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr.
  • Die Schweiz und die EU haben ein gemeinsames Interesse daran, den Verkehr reibungslos zu gestalten.

Grenzüberschreitender Verkehr wird weiterhin unterstützt

Die Schweiz und die Europäische Union haben sich auf eine Verlängerung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bis Ende 2024 geeinigt. Dieses Abkommen ermöglicht es beiden Parteien, gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen für den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr zu verwenden. Das Ziel ist es, den administrativen Aufwand für Unternehmen so gering wie möglich zu halten und einen reibungslosen Verkehr zwischen der Schweiz und der EU sicherzustellen.

Ziel der Schweiz bleibt der Beitritt zur ERA

Obwohl die Schweiz nach wie vor die Mitgliedschaft in der ERA anstrebt, wird die Zusammenarbeit aufgrund von institutionellen Fragen im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU derzeit nur durch eine Übergangslösung gesichert. Seit 2019 arbeiten die beiden Parteien zusammen, um die Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven für den grenzüberschreitenden Verkehr zu vereinfachen. Dank dieser Zusammenarbeit können auch schweizerische Unternehmen von einem reduzierten administrativen Aufwand profitieren.

Starke Gleichstellung im Landverkehrsabkommen Schweiz-EU

Neben der Verlängerung der Zusammenarbeit mit der ERA wurden auch sechs EU-Rechtsakte in das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU aufgenommen. Dadurch wird festgehalten, dass die Schweiz und die EU im jeweiligen Bereich gleichwertiges Recht haben. Dieser Schritt stärkt die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich des grenzüberschreitenden Verkehrs und sorgt für eine gerechte Behandlung beider Parteien. Um den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen der Schweiz und der EU weiterhin zu erleichtern und sicherzustellen, dass der administrative Aufwand für Unternehmen minimiert wird, haben die Schweiz und die EU die Verlängerung der Zusammenarbeit mit der ERA beschlossen. Diese Übergangslösung ermöglicht gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen. Die Schweiz strebt weiterhin den Beitritt zur ERA an, doch bis alle institutionellen Fragen geklärt sind, wird die Zusammenarbeit auf eine Übergangsvereinbarung beschränkt. Neben der Verlängerung der ERA-Zusammenarbeit wurden auch sechs EU-Rechtsakte in das Landverkehrsabkommen aufgenommen, um die Gleichstellung zwischen der Schweiz und der EU im Bereich des Verkehrs sicherzustellen.

(Quelle:Bundesamt für Verkehr Bearbeitet mit ChatGPT)

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