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Bundesrat diskutiert beschleunigte Bewilligungsverfahren für Stromnetzausbau in der Schweiz

Der Bundesrat diskutiert über Maßnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für den Stromnetzausbau. Das Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation soll diese Maßnahmen prüfen und dem Bundesrat bis März 2024 einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Auch Verordnungsanpassungen sollen bis November 2024 vorgelegt werden. Erfahren Sie mehr darüber, wie die Schweiz den Ausbau ihrer Stromnetze beschleunigen möchte. #Stromnetzausbau #Bundesrat

2023-11-22 11:17:05
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Quelle: Bundesamt für Energie

Bundesrat fordert beschleunigte Bewilligungsverfahren für Stromnetzausbau

  • Der Bundesrat hat Maßnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für den Ausbau der Stromnetze diskutiert
  • Das Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation wird gebeten, diese Maßnahmen zu prüfen und dem Bundesrat bis März 2024 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen
  • Auch Verordnungsanpassungen sollen bis November 2024 vorgelegt werden

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 22. November 2023 eine Diskussion über weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für den Ausbau der Stromnetze geführt. Das Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) wurde beauftragt, diese Maßnahmen eingehend zu prüfen und dem Bundesrat bis Ende März 2024 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Gleichzeitig soll das UVEK bis Ende November 2024 Verordnungsanpassungen prüfen und dem Bundesrat entsprechende Vorschläge vorlegen.

Neue Rahmenbedingungen haben Bewilligungsverfahren nicht beschleunigt

Seit 2019 gelten neue Rahmenbedingungen für den Um- und Ausbau der Stromnetze in der Schweiz. Das Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze («Strategie Stromnetze») sollte den Ausbau beschleunigen und koordinieren. Allerdings konnten die Bewilligungsverfahren bisher nicht wesentlich beschleunigt werden. Projekte im Übertragungsnetz von Swissgrid benötigen nach wie vor etwa 15 Jahre bis zur Umsetzung. Zudem ist der Zustand des Übertragungsnetzes laut Swissgrid schlechter als angenommen. Sofortmaßnahmen müssen ergriffen und parallel dazu ordentliche Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren gestartet werden.

Zusätzliche Maßnahmen für Beschleunigung geplant

Das UVEK prüft weitere Maßnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe, um die Verfahren weiter zu beschleunigen. Dazu gehören beispielsweise die Optimierung der internen Verfahrens- und Bereinigungsprozesse bei Projekten im Sachplan Übertragungsleitungen, gesetzliche Vorgaben zur Technologiewahl zwischen Freileitung oder Kabel und der Verzicht auf aufwendige Verfahren für den Ersatz oder die Sanierung von bestehenden Leitungen. Bis Ende März 2024 soll dem Bundesrat ein Gesetzesvorschlag vorgelegt werden und bis Ende November 2024 sollen Verordnungsanpassungen präsentiert werden.

Weitere Informationen:

Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik, Bundesamt für Energie
Tel. +41 58 462 56 75

(Quelle:Bundesamt für Energie Bearbeitet mit ChatGPT)

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