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CO2-Speicherung im Meeresboden: Bundesrat ermöglicht ab 2024 Export ins Ausland

Der Bundesrat hebt das Exportverbot für CO2-Speicherung im Meeresboden auf! Ab 2024 können CO2-Emissionen ins Ausland exportiert werden, um die Klimaziele zu erreichen. Erfahren Sie mehr über diese wichtige Entscheidung. #Klimaneutralität #CO2Speicherung

2023-11-22 09:15:20
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Quelle: Bundesrat

Der Bundesrat ermöglicht ab 2024 den Export von CO2 zur Speicherung im Meeresboden ins Ausland.

  • Der Bundesrat beschließt die Ratifikation der Änderung von 2009 des Londoner Protokolls.
  • CO2-Speicherung im Meeresboden ist unumgänglich, um Klimaziele zu erreichen.
  • Mit der Ratifikation wird das Exportverbot von CO2 zur Speicherung im Meeresboden aufgehoben.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. November 2023 beschlossen, die Änderung von 2009 des Londoner Protokolls zu ratifizieren. Ab dem Jahr 2024 wird es möglich sein, CO2 zur Speicherung im Meeresboden ins Ausland zu exportieren. Dieser Beschluss erfolgt aufgrund der Erkenntnis, dass die permanente CO2-Speicherung notwendig ist, um die internationalen und nationalen Klimaziele zu erreichen.

CO2-Speicherung ist unumgänglich für das Erreichen der Klimaziele.

Gemäß dem Bericht des Bundesrats vom 18. Mai 2022 zum Ausbau von Negativemissionstechnologien ist die permanente CO2-Speicherung klimapolitisch unumgänglich. Dies gilt vor allem, um langfristig Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Die Schweiz muss daher auch auf ausländische Speicher zurückgreifen können. Eine Möglichkeit zur CO2-Speicherung bietet sich im Meeresboden.

Die Ratifikation beseitigt eine wichtige Hürde auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Gemäß dem Protokoll von 1996 zum Übereinkommen von 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (Londoner Protokoll) ist die Speicherung von CO2 im Meeresboden bereits zulässig. Allerdings verbietet das Protokoll jeglichen Export von Abfällen zur Entsorgung im Meer. Die Änderung von 2009 nimmt CO2, das im Meeresboden gespeichert werden soll, von diesem generellen Exportverbot aus. Mit der Ratifikation der Änderung ermöglicht der Bundesrat ab 2024 den Export von CO2 zur Speicherung im Meeresboden, was eine wichtige Hürde auf dem Weg zur Klimaneutralität beseitigt.

Kontakt:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Kommunikation EDA
Tel. +41 58 460 55 55
kommunikation@eda.admin.ch

(Quelle:Bundesrat Bearbeitet mit ChatGPT)

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