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IV finanziert nun auch Epilepsiewarnhunde und Autismusbegleithunde und ändert Auszahlungsmodell: Wo und was ist passiert?

Die Invalidenversicherung (IV) erweitert ihre Finanzierung für Assistenzhunde und ändert ihr Auszahlungsmodell für Dienstleistungen Dritter. Zudem erhalten Versicherte in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) einen verbesserten Anspruch auf orthopädische Schuhversorgung. Erfahren Sie mehr über diese Neuerungen, die Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen. #IV #Assistenzhunde #AHV #orthopädischeSchuhe

2023-11-20 12:10:06
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Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

IV finanziert nun auch Epilepsiewarnhunde und Autismusbegleithunde und ändert Auszahlungsmodell

  • IV erweitert Finanzierung für Assistenzhunde
  • Auszahlungsmodell für Dienstleistungen Dritter wird umgewandelt
  • AHV leistet jährlichen Kostenbeitrag für orthopädische Schuhversorgung

Künftig finanziert die IV neben Mobilitätsassistenzhunden neu auch einen Kostenbeitrag an Epilepsiewarnhunde und Autismusbegleithunde. Dies ermöglicht den betroffenen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmteres Leben.

Der Anspruch auf einen Kostenbeitrag für Assistenzhunde wird auf weitere Assistenzhundearten ausgeweitet. Derzeit finanziert die IV einen Beitrag an Mobilitätsassistenzhunde für Erwachsene. Nach umfangreichen Abklärungen mit den Ausbildungsstätten von verschiedenen Assistenzhundearten wird der Anspruch neu auf Epilepsiewarnhunde für Kinder und Erwachsene sowie auf Autismusbegleithunde für Kinder bis neun Jahre erweitert, sofern die individuellen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Ein neues Auszahlungsmodell für Dienstleistungen Dritter

Anstelle eines Hilfsmittels vergütet die IV auch Dienstleistungen Dritter wie zum Beispiel Gebärdensprachedolmetschende für Gehörlose, Transporte zum Arbeitsort für Versicherte mit einer körperlichen Einschränkung oder administrative Unterstützung von blinden Personen bei der Arbeit, sofern die individuellen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Umsetzung der Motion bringt den erwerbstätigen Betroffenen mehr Flexibilität.

Verbesserter Anspruch auf orthopädische Schuhversorgung in der AHV

Auch die AHV finanziert bestimmte Hilfsmittel für Versicherte im AHV-Alter. Bei der Verordnungsänderung geht es darum, wie häufig die AHV einen Kostenbeitrag an orthopädisches Schuhwerk leistet. Bisher können die Versicherten lediglich alle zwei Jahre einen Kostenbeitrag erhalten. Mit der Verordnungsänderung wird der Anspruch nun an jenen der IV angeglichen, es besteht neu ein Anspruch auf einen jährlichen Beitrag. Obgleich die Motion nur auf Personen mit Diabetes verweist, wird im Sinne einer Gleichbehandlung nicht unterschieden, welche Diagnose dem Bedarf an einer orthopädischen Schuhversorgung zugrunde liegt. Die Erweiterung gilt für alle Anspruchsberechtigten.

(Quelle:Bundesamt für Sozialversicherungen Bearbeitet mit ChatGPT)

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