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Wirtschaft

Neue elektronische Plattform für Entsendegesetz ab 2024

Entsendegesetz und Entsendeverordnung treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Einführung einer sicheren Kommunikationsplattform ermöglicht den Behörden den elektronischen Austausch von Informationen über Kontrollen und Sanktionen gegen Unternehmen.

2023-11-08 10:20:19
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Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft

  • Entsendegesetz und Entsendeverordnung werden per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt
  • Neue Kommunikationsplattform ermöglicht sichere elektronische Übermittlung von Informationen zu Kontrollen
  • Änderung des Entsendegesetzes erlaubt Betrieb einer elektronischen Plattform für Vollzugsorgane

Die Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG) und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Entsendeverordnung (EntsV) werden ab dem 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt, wie der Bundesrat am 8. November 2023 beschlossen hat. Durch die neue Kommunikationsplattform ist es den für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zuständigen Organen möglich, die erforderlichen Informationen zu Kontrollen und allfälligen Sanktionen gegen fehlbare Unternehmen sicher und elektronisch zu übermitteln. Am 16. Juni 2023 hatte das Parlament die Änderung des Entsendegesetzes verabschiedet, um die Rechtsgrundlage für den Betrieb dieser Plattform zu schaffen. Der Bundesrat hat parallel dazu in der Entsendeverordnung die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen, wobei das SECO als Betreiberin der Plattform die Verantwortung für die Datensicherheit trägt. Die neuen Bestimmungen in der Entsendeverordnung betreffen hauptsächlich die technischen Anforderungen an die Plattform, die Zugriffsrechte der Kontrollorgane auf die Daten sowie die zulässige Aufbewahrungsdauer für die Daten.

(Quelle:Staatssekretariat für Wirtschaft Bearbeitet mit ChatGPT)

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