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Anpassung des Energiekostenpauschalegesetzes: Eingabefrist verlängert, Pauschale erhöht

Landtag beschließt Anpassung des Energiekostenpauschalegesetzes und verlängert die Eingabefrist bis zum 31. Dezember 2023, während die Pauschale pro im Haushalt lebende Person um 300 Franken erhöht wird.

2023-09-29 11:05:10
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Quelle: Fürstentum Liechtenstein

  • Der Landtag hat die Anpassung des Energiekostenpauschalegesetzes beschlossen.
  • Die Eingabefrist wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
  • Die Pauschale pro im Haushalt lebende Person wird um 300 Franken erhöht.

Neben der Verlängerung der Eingabefrist bis zum 31. Dezember 2023 wird neu die Pauschale pro im Haushalt lebende Person um 300 Franken erhöht. Zudem wurde die Erwerbsgrenze von 77'000 auf 100'000 Franken angehoben, sodass zusätzliche Haushalte Anspruch auf Ausrichtung der Energiekostenpauschale erhalten. Haushalten, die bereits eine Energiekostenpauschale erhalten haben, wird die Differenz von 300 Franken pro damals im Haushalt lebende Person (maximal 1'800 Franken) automatisch ausbezahlt. Parallel dazu wird die Antragstellerin/der Antragssteller mit einem Schreiben über den zusätzlichen Betrag informiert.

Bereits zum vierten Mal vergeben die Ostschweizer Kantone und das Fürstentum Liechtenstein im Rahmen des Förderprogramms "Buch und Literatur Ost+" Beiträge an die Realisation kultureller Projekte. Liechtenstein hat sein innerstaatliches Verfahren zum Abkommen vom 20. Oktober 2022 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich abgeschlossen. Am Businesstag für Frauen sind 400 Teilnehmende zusammengekommen, um inspirierende Rollenvorbilder zu erleben.

(Quelle:Fürstentum Liechtenstein Bearbeitet mit ChatGPT)

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