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Wirtschaft

Der Bundesrat verzichtet auf Schweizer Trust-Motion.

Der Schweizer Bundesrat vermerkt, dass trotz des Wunsches nach einem Schweizer Trust zur Nachlassplanung und Vermögensübertragung über Generationen, aufgrund fehlendem politischen Konsens und der Ablehnung der steuerrechtlichen Regelungen, die Einführung eines Trusts nach Schweizer Recht derzeit nicht angemessen ist.

2023-09-15 13:20:10
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Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung

  • Der Bundesrat nimmt die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Einführung eines Schweizer Trusts zur Kenntnis.
  • Es herrscht kein politischer Konsens für die Einführung eines Trusts nach Schweizer Recht.
  • Die steuerrechtlichen Regelungen wurden in der Vernehmlassung klar abgelehnt.

Der Trust ist ein flexibles Instrument zur Nachlassplanung und Vermögensübertragung über Generationen.

Trusts werden auch im Wirtschaftsleben zur Vermögenserhaltung und -sicherung verwendet.

Im Ausland errichtete Trusts werden seit dem Haager Trust-Übereinkommen auch in der Schweiz anerkannt.

Der Bundesrat sollte gemäß Motion 18.3383 im Obligationenrecht einen Schweizer Trust schaffen.

Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigen jedoch, dass ein Schweizer Trust derzeit keine Mehrheit findet.

Die Besteuerung von Trusts wurde kontrovers diskutiert, viele Teilnehmer bevorzugen die bisherige Praxis.

Trotz fehlendem Instrument für Vermögens- und Nachlassplanung ist der Trust nach Schweizer Recht nicht geeignet.

Der Bundesrat verzichtet daher auf die Ausarbeitung einer Botschaft und beantragt die Abschreibung der Motion.

(Quelle:Eidgenössische Steuerverwaltung Bearbeitet mit ChatGPT)

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