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Knapp fünf Wochen vor den National- und Ständeratswahlen im Kanton Thurgau entfernt das Tiefbauamt des Kantons falsch aufgestellte Wahlplakate, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten; die betroffenen Parteien werden direkt kontaktiert und können ihre Plakate in den Bezirks-Werkhöfen des Tiefbauamts abholen.
2023-09-13 16:33:54Beim Tiefbauamt des Kantons Thurgau erkundigen sich aktuell verschiedene Parteivertreterinnen und Parteivertreter nach dem Verbleib von Wahlplakaten, die am Strassenrand aufgestellt worden waren. Der Grund für ihr Verschwinden: Wahlplakate, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, müssen von den Mitarbeitern des Tiefbauamts des Kantons Thurgau oder der betroffenen Gemeinden entfernt werden.
Im Strassengesetz (§ 52 Abs. 3 StrWG) heisst es hierzu explizit: «Widerrechtlich errichtete Strassenreklamen im Strassenraum sowie solche, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, können von der Gemeindebehörde und vom Kanton ohne weiteres und entschädigungslos entfernt werden.» Das Tiefbauamt des Kantons Thurgau hat deshalb sämtliche Parteien per E-Mail an die geltenden Vorschriften erinnert.
Es sind dies die Signalisationsverordnung, die Richtlinien über Strassenreklamen im Kanton Thurgau und die Vorschriften der Gemeinden betreffend Anbringen von Reklamen für Wahlen und Abstimmungen. Den genannten Vorschriften hatten 2012/2019 alle im Grossen Rat vertretenen Parteien zugestimmt.
Plakatständer und Wahlplakate, die das Tiefbauamt des Kantons Thurgau entfernen musste, können in den Bezirks-Werkhöfen des Tiefbauamts abgeholt werden. Parteien, die wie 2012/2019 vereinbart eine Kontaktadresse hinterlegt haben, werden direkt kontaktiert. Es werden alle Parteien gleichbehandelt.
(Quelle:Kanton Thurgau Bearbeitet mit ChatGPT)
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Wahlen Wiederrechtlich aufgestellte Wahlplakate: Verkehrssicherheit gefährdet Thurgau