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Die Vorlage zur Neuordnung des Archivgesetzes von 1997 soll sicherstellen, dass öffentliche Archive in Liechtenstein rechtlich und historisch bedeutsame Unterlagen und Daten zuverlässig aufbewahren, schützen und zugänglich machen, um transparentes staatliches Handeln zu gewährleisten und somit einen wichtigen Beitrag zu einem funktionierenden und demokratischen Rechtsstaat zu leisten. Die Totalrevision des Archivgesetzes zielt darauf ab, eine zeitgemäße Gesetzesgrundlage für die digitale Langzeitarchivierung zu schaffen und endet am 6. Dezember 2023.
2023-09-13 10:05:11Sie gewährleisten, dass staatliches und staatsnahes Handeln transparent, nachvollziehbar und im Bedarfsfall kontrollierbar ist. Die öffentlichen Archive leisten dadurch einen unverzichtbaren Beitrag zu einem funktionierenden und demokratischen Rechtsstaat.
Die umfangreiche Neuordnung des Archivgesetzes ist notwendig, da dieses seit seiner Inkraftsetzung keinerlei Aktualisierung hinsichtlich rechtlicher, technologischer, gesellschaftspolitischer und institutioneller Veränderungen erfuhr.
Die vorliegende Totalrevision ist darauf bedacht, ein zeitgemässes Archivgesetz für alle öffentlichen liechtensteinischen Archive zu bieten.
Es zielt insbesondere darauf ab, die geltenden Gesetze und die gegenwärtigen Standards zu berücksichtigen und eine zukunftsträchtige Gesetzesgrundlage für die digitale Langzeitarchivierung zu schaffen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassung endet am 6. Dezember 2023.
Die Regierung hat am Dienstag, 12. September 2023, den Antrag für die Neubestellungen im Stiftungsrat der Liechtensteinischen Landesbibliothek für die Mandatsperiode 2023 bis 2027 verabschiedet. Die Stiftungsratsmitglieder Brigitte Vogt-Ipek und Roland Alber scheiden aus dem Stiftungsrat der Liechtensteinischen Landesbibliothek aus.
Am 11. und 12. September 2023 tauschte sich eine liechtensteinische Delegation mit dem UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes aus. Wie alle UNO-Menschenrechtsübereinkommen sieht auch die UNO-Kinderrechtskonvention vor, dass ein Expertenausschuss die staatliche Umsetzung dieser Verträge überprüft. Zu diesem Zweck hat Liechtenstein beim UNO-Ausschuss ...
Regierungsrätin Dominique Hasler traf sich am Montag, 11. September in Bratislava zu einem Arbeitstreffen mit ihrem slowakischen Amtskollegen Miroslav Wlachovsky. Der Besuch stand im Zeichen des bevorstehenden Europaratsvorsitzes Liechtensteins. Regierungsrätin Hasler informierte beim Arbeitsgespräch über die inhaltlichen Schwerpunkte des Vorsitzes, der im November dieses Jahres beginnen wird.
(Quelle:Fürstentum Liechtenstein Bearbeitet mit ChatGPT)
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