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Die Vernehmlassung zum revidierten Finanzausgleichsgesetz läuft bis zum 15. Januar 2024. Der Abschöpfungssatz über dem Ausgleichsniveau soll schrittweise über 10 Jahren auf 40 Prozent gesenkt werden. Der Kanton plant auch eine Indexierung der vom Kanton finanzierten Lastenabgeltungen.
2023-09-13 10:05:07
Die Vernehmlassung zum revidierten Finanzausgleichsgesetz läuft bis zum 15. Januar 2024. Der Abschöpfungssatz über dem Ausgleichsniveau von heute 60 Prozent soll schrittweise über 10 Jahren auf 40 Prozent gesenkt werden.
Das Finanzausgleichsgesetz verlangt, dass der Baselbieter Finanzausgleich regelmässig auf seine Wirksamkeit geprüft wird. Eine solche Überprüfung fand im Sommer 2020 durch die Firma Ecoplan aus Bern statt. Der Bericht stellt dem Baselbieter Finanzausgleich ein gutes Zeugnis aus, sieht aber auch Verbesserungspotenzial.
Positiv hervorgehoben wird die klare Trennung zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich.
Bereits per 2023 wurden erste formelle Anpassungen vorgenommen; in einem zweiten Schritt geht es nun um materielle Anpassungen.
Beim Ressourcenausgleich soll die Abschöpfung über dem Ausgleichsniveau während 10 Jahren gestaffelt von heute 60 Prozent auf 40 Prozent gesenkt werden, und zwar in Schritten von je zwei Prozentpunkten pro Jahr. Dadurch nimmt das Umverteilungsvolumen kontinuierlich von heute rund 68 Millionen Franken auf noch rund 60 Millionen Franken im Jahr 2034 ab. Das bedeutet, das Umverteilungsvolumen wird um rund 8 Millionen Franken verringert.
Pro Jahr sind es somit rund 800'000 Franken weniger, welche die Empfängergemeinden erhalten werden und die Gebergemeinden bezahlen müssen. Die gestaffelte Senkung über 10 Jahre wurde gewählt, um den Empfängergemeinden Zeit zu geben, sich auf die Neuerung einzustellen.
Die vom Kanton finanzierten Lastenabgeltungen wurden im Jahr 2016 auf jährlich 22,68 Millionen Franken fixiert. In den letzten Jahren hat die Teuerung wieder angezogen, was die Forderung der Gemeinden nach einer Indexierung der Lastenabgeltung verstärkt hat.
Als Index für die Lastenabgeltung ist der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) vorgesehen, den auch der Bund indexiert für seine Lastenabgeltung im nationalen Finanzausgleich (NFA). Gemäss BAK-Prognosen ist bei einer Indexierung der Lastenabgeltung an der Teuerung mit jährlichen Mehrkosten für den Kanton von rund 220'000 Franken zu rechnen.
Als Basisjahr für die erstmalige Teuerungsanpassung im Jahr 2025 ist das Jahr 2016 vorgesehen. Aufgrund der bereits bekannten und der noch prognostizierten Teuerung für die Periode 2017 bis 2025 entspricht dies einem einmaligen Stufenanstieg von rund 1,88 Millionen Franken.
Im Rahmen der Digitalisierungsbestrebungen des Kantons Basel-Landschaft führt die Landeskanzlei aktuell ein Pilotprojekt zur digitalen Vernehmlassung durch. Gemeinden, politische Parteien und Verbände werden eingeladen, an der Vernehmlassung online teilzunehmen.
(Quelle:Kanton Basel-Landschaft Bearbeitet mit ChatGPT)
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