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Die Schweizer Regierung hat die Cyber-Sicherheitsverordnung (CSV) beschlossen, die am Tag nach der Kundmachung in Kraft tritt und Sicherheitsanforderungen sowie Meldepflichten für Betreiber von digitalen Diensten regelt, während das Gesetz zur Umsetzung der NIS-Richtlinie ins liechtensteinische Recht bereits am 1. Juli 2023 in Kraft trat.
2023-09-07 10:05:13Mit diesem Gesetz wurde die NIS-Richtlinie ins liechtensteinische Recht umgesetzt
Das Gesetz regelt Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten für Betreiber von Diensten und Anbietern digitaler Dienste
Es regelt auch die Organisation und Aufgaben der Stabsstelle Cyber-Sicherheit
Die Verordnung regelt detailliertere Maßnahmen zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Dazu gehören die Ermittlung von Betreibern wesentlicher Dienste und die Zusammenarbeit mit anderen inländischen Behörden
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(Quelle:Fürstentum Liechtenstein Bearbeitet mit ChatGPT)
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beschließt Cyber-Sicherheitsverordnung: Regelungen Maßnahmen