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Die Schweiz beschließt Cyber-Sicherheitsverordnung: Neue Regelungen und Maßnahmen

Die Schweizer Regierung hat die Cyber-Sicherheitsverordnung (CSV) beschlossen, die am Tag nach der Kundmachung in Kraft tritt und Sicherheitsanforderungen sowie Meldepflichten für Betreiber von digitalen Diensten regelt, während das Gesetz zur Umsetzung der NIS-Richtlinie ins liechtensteinische Recht bereits am 1. Juli 2023 in Kraft trat.

2023-09-07 10:05:13
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Quelle: Fürstentum Liechtenstein

  • Die Regierung hat die Cyber-Sicherheitsverordnung (CSV) beschlossen
  • Sie tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft
  • Das Cyber-Sicherheitsgesetz trat bereits am 1. Juli 2023 in Kraft

Mit diesem Gesetz wurde die NIS-Richtlinie ins liechtensteinische Recht umgesetzt

Das Gesetz regelt Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten für Betreiber von Diensten und Anbietern digitaler Dienste

Es regelt auch die Organisation und Aufgaben der Stabsstelle Cyber-Sicherheit

Die Verordnung regelt detailliertere Maßnahmen zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

Dazu gehören die Ermittlung von Betreibern wesentlicher Dienste und die Zusammenarbeit mit anderen inländischen Behörden

Die Regierung genehmigte Berichte und Anträge zu Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien und Rumänien

Der Businesstag für Frauen findet am 27. September 2023 statt

Die Regierung verlängerte die Vernehmlassungsfrist zur Totalrevision des Brandschutzgesetzes bis zum 20. Dezember 2023

(Quelle:Fürstentum Liechtenstein Bearbeitet mit ChatGPT)

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