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Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge 2024: Empfehlung der BVG-Kommission

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2024 um 0.25 Punkte auf 1.25% zu erhöhen, um den gestiegenen Zinsen Rechnung zu tragen und insbesondere infolge der gestiegenen Inflation. Die Empfehlung berücksichtigt dabei, dass es sich um einen Minimalzins handelt, der jedoch von den Vorsorgeeinrichtungen überschritten werden kann, sofern die finanzielle Situation es zulässt.

2023-09-04 18:10:08
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Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

  • Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2024 um 0.25 Punkte auf 1.25% zu erhöhen.
  • Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.50% bis 2% und es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt.

In der Schlussabstimmung hat sich eine deutliche Mehrheit für 1.25% ausgesprochen, was den gestiegenen Zinsen Rechnung trägt, insbesondere infolge der gestiegenen Inflation.

Die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften sind entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes.

Die Empfehlung der Kommission berücksichtigt, dass es sich um einen Minimalzins handelt.

Das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung kann diesen Satz überschreiten, sofern die finanzielle Situation es zulässt.

Die Vorsorgeeinrichtungen, welche nur das Obligatorium der beruflichen Vorsorge versichern und unter dem hohen Umwandlungssatz leiden, haben diesen Spielraum oft nicht.

Die Präsidentin der Eidg. BVG-Kommission ist Christine Egerszegi-Obrist, sie ist unter der Telefonnummer +41 79 217 64 26 zu erreichen.

(Quelle:Bundesamt für Sozialversicherungen Bearbeitet mit ChatGPT)

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