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Totalrevision der Verordnung zur Medienförderung: Gemeinderat begrüßt Entwurf, fordert aber Klarheit für Menschen mit Behinderungen und Sprachkenntnissen

Der Gemeinderat begrüßt die Totalrevision der Verordnung über die Information und die Medienförderung als positive Entwicklung im Sinne des vorher genehmigten Gesetzes. Allerdings fordert der Gemeinderat eine genaue Präzisierung der Übersetzung von Dokumenten in einfacher Sprache und Gebärdensprache für Menschen mit Behinderungen oder geringen Sprachkenntnissen, da dafür zusätzliche Ressourcen benötigt werden könnten. Zusätzlich unterstützt der Gemeinderat die gleichzeitige Veröffentlichung von Informationen auf Deutsch und Französisch, fordert jedoch eine explizite Erwähnung der dezentralen Verwaltung des Verwaltungskreises Biel/Bienne in der Verordnung. In Bezug auf die Medienförderung schlägt der Gemeinderat eine Erhöhung des Beitraglimits für Nachrichtenagenturen auf maximal 200.000 Franken pro Jahr vor. Es werden ebenfalls die aktuellen Verträge mit der APG I SGA für die Plakatierung auf städtischem Grund in Biel verlängert, bis das neue Reklamereglement in Kraft tritt und die öffentliche Ausschreibung stattfinden kann. Schließlich hat der Gemeinderat entschieden, dass die operativen Tätigkeiten im Bereich der Pflegekinderaufsicht ab dem 1. Januar 2024 durch die Abteilung Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) für die 19 Gemeinden des Verwaltungskreises Biel/Bienne übernommen werden sollen.

2023-08-30 12:05:06
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Quelle: Stadtverwaltung Biel

Der Gemeinderat wurde eingeladen, Stellung zur Totalrevision der Verordnung über die Information und die Medienförderung zu nehmen. Grundsätzlich begrüßt er den Entwurf und ist der Ansicht, dass er in die richtige Richtung geht, im Sinne des vom Grossen Rat im Herbst 2022 genehmigten Gesetzes über die Information und die Medienförderung.

Der Gemeinderat verlangt dennoch, dass genauer präzisiert wird, welche für die Ausübung des Rechts auf politische Teilhabe vorgesehenen Dokumente in Leichte Sprache und Gebärdensprache übersetzt werden müssen für Menschen mit Behinderungen oder mit geringen Sprachkenntnissen. Der Gemeinderat unterstützt solche Übersetzungen, weist jedoch darauf hin, dass dafür beachtliche zusätzliche und spezialisierte Ressourcen benötigt werden könnten, über welche die Mehrheit der Gemeinden nicht verfügt.

Die neue Verordnung sieht weiter vor, dass die Informationen des Regierungsrates und der kantonalen Zentralverwaltung gleichzeitig auf Deutsch und auf Französisch veröffentlicht werden, sofern sie den gesamten Kanton betreffen. Der Gemeinderat der größten zweisprachigen Stadt der Schweiz begrüßt diese Absicht, verlangt jedoch, dass in der Verordnung explizit festgehalten wird, dass dies auch die dezentrale Verwaltung des Verwaltungskreises Biel/Bienne betrifft.

Bezüglich Medienförderung stellt der Gemeinderat fest, dass diese gegenwärtig nur für Nachrichtenagenturen vorgesehen und der Beitrag auf maximal 100 000 Franken pro Jahr begrenzt ist. Dieser Betrag mag verhältnismäßig bescheiden wirken für eine Nachrichtenagentur, die einen großen Kanton wie den Kanton Bern abdecken muss, und dies überdies in beiden Sprachen. In diesem Sinne wird in der Stellungnahme eine Erhöhung des Betrags auf maximal 200 000 Franken vorgeschlagen.

Zwischen der APG I SGA, Allgemeine Plakatgesellschaft AG, und der Stadt Biel bestehen aktuell drei verschiedene Verträge für die Plakatierung auf städtischem Grund. Der damalige Vertragsabschluss erfolgte im Nachgang zu einem Ausschreibungsverfahren. Es war bereits damals vorgesehen, mit Ablauf des Hauptvertrages ein erneutes Ausschreibungsverfahren für die Plakatierung auf öffentlichem Grund der Stadt Biel durchzuführen, wobei die im Ausschreibungsverfahren zu definierenden Kriterien den Vorgaben des städtischen Reklamereglements entsprechen müssen.

Das Reklamereglement bildet die wesentliche Basis für die Werbung auf öffentlichem Grund. Es wurde dem Bieler Stimmvolk bekanntlich an der Abstimmung im Juni 2023 vorgelegt und von diesem angenommen. Das Reklamereglement unterliegt noch einem weiteren Genehmigungsprozess auf kantonaler Ebene und es stehen Rechtsmittel offen. Da die Ausschreibung für neue Verträge einen längeren Vorlauf verlangt, hierfür jedoch zwingend das städtische Reklamereglement in Kraft gesetzt sein muss, werden die aktuellen Verträge mit der APG I SGA verlängert. Konkret verlängert die Stadt Biel sämtliche Verträge mit der Plakatgesellschaft fest bis zum 31. Dezember 2026 mit einer anschließenden jährlichen Kündigungsmöglichkeit. Sobald das neue Reklamereglement definitiv in Kraft tritt, wird die Plakatierung auf städtischem Grund öffentlich ausgeschrieben.

Der Gemeinderat hat auf Anfrage des Kantons hin entschieden, dass die operativen Tätigkeiten im Bereich der Pflegekinderaufsicht für die 19 Gemeinden des Verwaltungskreises Biel/Bienne ab dem 01. Januar 2024 durch die Abteilung Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) sichergestellt werden. Die Aufgaben beinhalten namentlich die Abklärung zur Bewilligung und die Aufsicht der Pflegefamilien sowie die Passung der zu platzier

(Quelle:Stadtverwaltung Biel Bearbeitet mit ChatGPT)

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