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Blaulicht

Sieben Fahrzeuge wegen Lärmintensität aus dem Verkehr gezogen

Die Kantonspolizei im schweizerischen Bezirk Dietikon hat während der Sommermonate sieben Aktionstage durchgeführt, bei denen sie sich auf Fahrzeuge konzentrierte, die durch ihre lärmintensive Fahrweise aufgefallen sind. Bei den Kontrollen wurden 25 Fahrzeuge festgestellt, die den Vorschriften nicht entsprachen, von denen neun wegen illegaler Modifikationen stillgelegt werden mussten.

  • Region Limmattal/Albis: Polizeiaktion gegen lärmende Fahrzeuge
    Region Limmattal/Albis: Polizeiaktion gegen lärmende Fahrzeuge (Bild: Kantonspolizei Zürich)
  • Region Limmattal/Albis: Polizeiaktion gegen lärmende Fahrzeuge
    Region Limmattal/Albis: Polizeiaktion gegen lärmende Fahrzeuge (Bild: Kantonspolizei Zürich)
  • Region Limmattal/Albis: Polizeiaktion gegen lärmende Fahrzeuge
    Region Limmattal/Albis: Polizeiaktion gegen lärmende Fahrzeuge (Bild: Kantonspolizei Zürich)
2023-08-28 15:00:07
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Quelle: Kantonspolizei Zürich

In den Sommermonaten haben Kantonspolizisten in den Bezirken Dietikon, Horgen und Affoltern sieben Aktionstage durchgeführt und sich dabei auf Fahrzeuge konzentriert, die durch ihre lärmintensive Fahrweise auffielen. Bei 100 Fahrzeugkontrollen wurden 25 Fahrzeuge festgestellt, die nicht den Vorschriften entsprachen, und die Lenkenden wurden zur Untersuchungsbehörde gebracht. Neun Fahrzeuge mussten wegen illegaler Modifikationen an den Auspuffanlagen, Manipulationen der Motorelektronik oder fehlendem Versicherungsschutz stillgelegt werden. Die abgenommenen Nummernschilder wurden den Straßenverkehrsämtern übergeben.

Sieben Fahrzeuglenkende wurden wegen ihres Fahrverhaltens, insbesondere wegen vermeidbarem Lärm, und einer Person wegen Trunkenheit am Steuer dem Statthalteramt gemeldet. Zudem wurden zwei gesuchte Personen identifiziert und 14 Ordnungswidrigkeiten wurden festgestellt. Die Kantonspolizei erhält regelmäßig Berichte von der Bevölkerung über Fahrzeuglenkende, die in Dörfern und Städten durch ihre lärmintensive Fahrweise auffallen. Insbesondere schnelles und kurzzeitiges Beschleunigen, oft begleitet von lauten Geräuschen, verursacht unzulässigen Lärm. Das Straßenverkehrsrecht schreibt vor, dass jegliche vermeidbare Belästigung von Straßennutzern und Anwohnern, insbesondere durch Lärm, Staub, Rauch und Gerüche, vermieden werden muss.

(Quelle:Kantonspolizei Zürich Bearbeitet mit ChatGPT)

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