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Davos: Regierungsmitteilung vom 1. Juni 2023

Die Regierung sichert dem Kantonsspital Graubünden (KSGR) für eine eigene pharmazeutische Produktionsstätte im Neubau H2 einen Investitionsbeitrag in der Höhe von 3 Millionen Franken zu

  • Regierungsmitteilung vom 1. Juni 2023
    Regierungsmitteilung vom 1. Juni 2023 (Bild: Staatskanzlei des Kantons Graubünden)
  • Regierungsmitteilung vom 1. Juni 2023
    Regierungsmitteilung vom 1. Juni 2023 (Bild: Staatskanzlei des Kantons Graubünden)
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2023-06-01 08:05:05
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Quelle: Staatskanzlei des Kantons Graubünden

Die Regierung sichert dem Kantonsspital Graubünden (KSGR) für eine eigene pharmazeutische Produktionsstätte im Neubau H2 einen Investitionsbeitrag in der Höhe von 3 Millionen Franken zu, wie die Staatskanzlei des Kantons Graubünden schildert.

Die Zusicherung und Auszahlung erfolgt unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat. Die Gesamtkosten für den Neubau der Räume betragen rund 4,9 Millionen Franken.Versorgungsengpässe mit Medikamenten (Arzneimittel und Impfstoffe) nehmen weltweit zu, auch in der Schweiz.

Betroffen seien verschiedene Medikamentengruppen, besonders aber Krebsmedikamente, Kinderarzneimittel und Impfstoffe. Viele Formulierungen verschwinden zudem ganzheitlich vom Arzneimittelmarkt, da die Pharmafirmen auf die Herstellung von umsatzschwachen Präparaten aus wirtschaftlichen Gründen verzichten.

Individuelle Medikamente mit speziellen Dosierungen, besonders im Bereich der Kindermedizin seien auf dem Markt nicht verfügbar. Das KSGR mit Kinderklinik und Onkologie sei darauf angewiesen, nicht mehr erhältliche Medikamente beziehungsweise individuelle Dosierungen zeitnah in der geforderten Qualität herstellen zu können.

Die Eigenherstellung von Arzneimitteln durch das Institut für Spitalpharmazie des KSGR sei daher für die Versorgung der Patientinnen und Patienten im ganzen Kanton mehr denn je unverzichtbar.Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung). Ziel der vorliegenden Teilrevision sei es, einerseits einzelne Bestimmungen den heutigen Gegebenheiten anzupassen und andererseits die eingetretene Kostenentwicklung zu berücksichtigen, indem die Ansätze entsprechend auf den Beginn des Ausbildungsjahres 2023/2024 angepasst werden (Stichtag 1. Juli 2023).

Des Weiteren erfordert die Berufswelt der Zukunft ein lebenslanges Lernen, weshalb innerhalb des gesetzlichen Spielraums auch eine Ergänzung der beitragsberechtigen Personen aufgenommen wird.In Zusammenarbeit mit rund 200 öffentlichen und privaten Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern habe der Kanton fünf regionale Pflegeprogramme ausgearbeitet. Diese Programme beinhalten jeweils die Themen Schutzwald, Waldbiodiversität und Waldbewirtschaftung ausserhalb des Schutzwaldes.

Mit den Massnahmen in allen Programmen werde gleichzeitig auch der Lebensraum Wald für die darin lebenden Wildtiere gepflegt und wo möglich aufgewertet. Zusammengefasst ergeben alle darin enthaltenen Arbeiten das «Sammelprojekt Waldbau 2023».Die Regierung genehmigt dieses Sammelprojekt mit Gesamtkosten von rund 30,73 Millionen Franken.

Zudem sichert sie den beteiligen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern Kantonsbeiträge in der Höhe von insgesamt 25,23 Millionen Franken zu. Das Sammelprojekt umfasst die Behandlung von rund 3300 Hektaren Wald.Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Verbauung des Flüelabachs der Gemeinde Davos.

An den Gesamtkosten in der Höhe von rund 650 000 Franken beteiligen sich Kanton und Bund gemäss der NFA-Programmvereinbarung mit maximal 357 500 Franken.An den Talflüssen der Gemeinde Davos bestehen seit längerem bekannte Schutzdefizite. Grosse Gebiete der Bauzone und des touristisch genutzten Gebiets seien überflutungsgefährdet.

Die bestehenden Verbauungen seien bis zu 140 Jahre alt. Sie seien teilweise schadhaft und sanierungsbedürftig.

Im Rahmen des genehmigten Projekts werde im Bereich Färich ein sogenannter «Tandemrechen» erstellt, der ohne grösseren Aufstau des Wassers bis maximal 300 Kubikmeter Schwemmholz zurückhalten kann. Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Rongellen am 13. Mai 2022 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung.

In der überarbeiteten Planung habe die Gemeinde Rongellen insbesondere die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und angepasst. Insgesamt habe sie hierbei ihre Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) um rund 3270 Quadratmeter reduziert.

Weiter wurden im Generellen Gestaltungsplan verschiedene Objekte als «schützenswerte Kulturobjekte» und drei Gebäude als «zu erhaltende Bauten» respektive «bemerkenswerte Bauten» festgelegt..

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