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Bundesrat schlägt dem Parlament Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen vor

Die Schweiz soll dem Haager Gerichtsstandsübereinkommen beitreten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zum entsprechenden Bundesbeschluss zur Kenntnis genommen und die dazugehörige Botschaft verabschiedet. Der Beitritt zum Übereinkommen schafft Rechtssicherheit und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz.

2023-05-24 10:15:16
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Quelle: Bundesrat

Bern, 24.05.2023 - Die Schweiz soll dem Haager Gerichtsstandsübereinkommen beitreten, wie der Bundesrat ausführt.

Der Bundesrat habe an seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesbeschluss zur Kenntnis genommen und die dazugehörige Botschaft verabschiedet. Der Beitritt zum Übereinkommen schafft Rechtssicherheit und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Das Haager Gerichtsstandsübereinkommen regelt die Zuständigkeit von Gerichten bei internationalen Handelsstreitigkeiten sowie die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen. Das Übereinkommen gilt heute in der EU, in Mexiko, Singapur, Montenegro und im Vereinigten Königreich.

Mit einer Motion wurde der Bundesrat beauftragt, einen Bundesbeschluss zur Ratifikation des Übereinkommens vorzulegen. Im März 2022 habe er einen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt und nun von den Ergebnissen Kenntnis genommen.

Die entsprechende Botschaft habe er zuhanden des Parlaments verabschiedet..

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