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Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe erneut verlängert

Fürstentum Liechtenstein: Vaduz (ots) - Die Regierung hat mit Beschluss vom, Dienstag 14. März 2023 die erneute Verlängerung der Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza bis mindestens zum 30. April 2023 beschlossen. Nachdem die Vogelgrippe ...

2023-03-15 19:05:06
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Quelle: Fürstentum Liechtenstein

Das BLV verlängert in Absprache mit den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein die Massnahmen zur Vorbeugung der Vogelgrippe bis mindestens am 30. April 2023. Das heisst: Hausgeflügel muss entweder im Stall bleiben oder darf nur in einen vor Wildvögeln geschützten Auslauf, wie das Fürstentum Liechtenstein schildert.

Das BLV habe die Bestimmungen im November 2022 landesweit verordnet, nachdem die zuständigen Labore das Virus in einem Hobbybetrieb bei Winterthur nachgewiesen hatten.Diesen Winter gab es zahlreiche weitere Fälle: In einer Tierhaltung im Kanton Zürich hatten sich eine Gruppe Schwarzschwäne und schweizweit mehrere hundert Wildvögel angesteckt. Einen derart starken Anstieg der Fallzahlen habe es zu dieser Jahreszeit in der Schweiz noch nie gegeben.

Dies deutet auf eine neue Seuchensituation hin. Die jetzt auftretenden Fälle seien nicht mehr hauptsächlich auf die Einschleppung von Zugvögeln aus dem Ausland zurückzuführen, sondern vor allem auf die Verbreitung des Virus unter den in der Schweiz lebenden Vögel.

Auch wenn bisher vor allem Möwen verendet sind, könne das Virus viele weitere Arten von Wildvögel befallen.Die Registrierung von Geflügelhaltungen sei obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.Die Massnahmen für Geflügelbetriebe gelten sowohl für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen.

Beiträge für die Tierwohlprogramme "Besonders tierfreundliche Haltung" und "Regelmässiger Auslauf im Freien" werden weiterhin ausbezahlt. Der für die Freilandhaltung erforderliche Auslauf auf die Weide könne den Tieren aufgrund dieser Massnahmen nicht gewährt werden.

Der Schutz der Tiere vor der Vogelgrippe steht im Vordergrund. Die vorübergehende Einschränkung des Auslaufs sei eine Ausnahme, alle übrigen Anforderungen, die für die "Freilandhaltung" gelten, müssen eingehalten werden.

Die Eier seien zurzeit dennoch mit "Freilandhaltung" gekennzeichnet. Der Bund und die Branche seien dabei, Lösungen für eine angepasste Kennzeichnung zu erarbeiten.Vaduz (ots) - In ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. März 2023, habe die Regierung den Ausschuss für Finanzmarktstabilität neu bestellt.

Für die Mandatsperiode vom 11. April 2023 bis 10. April 2027 fungiert neu Sebastian Hagen vom Ministerium für Präsidiales und Finanzen als stellvertretendes Mitglied. Er folgt auf das ausscheidende stellvertretende Mitglied Marco ...Vaduz (ots) - Die Regierung habe an ihrer letzten Sitzung eine Abänderung der Verordnung über die Lagerung von Hofdüngern in der Landwirtschaft (Hofdüngerverordnung) genehmigt.

Mit der Revision werde im Wesentlichen eine Massnahme zur Minderung von Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft analog zur Schweiz umgesetzt. So werde inskünftig von allen Betrieben gefordert, dass die Behälter für Gülle und flüssige ...Vaduz (ots) - Die Regierung habe an ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. März 2023 die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung verabschiedet.

Diese Anpassung sei die Folge der Abänderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen. Die delegierten Verordnungen seien in allen ihren Teilen verbindlich ....

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