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Regierung genehmigt Abänderung der Hofdüngerverordnung

2023-03-15 11:05:07
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Quelle: Fürstentum Liechtenstein

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung eine Abänderung der Verordnung über die Lagerung von Hofdüngern in der Landwirtschaft (Hofdüngerverordnung) genehmigt, wie das Fürstentum Liechtenstein schreibt.

Mit der Revision werde im Wesentlichen eine Massnahme zur Minderung von Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft analog zur Schweiz umgesetzt. So werde inskünftig von allen Betrieben gefordert, dass die Behälter für Gülle und flüssige Vergärungsprodukte eine dauerhaft wirksame Abdeckung gegen Ammoniak- und Geruchsemissionen aufweisen.

Zudem werden die Lagerkapazitäten angepasst. Ebenso werden die Vorschriften für die Lagerung von Mist auf dem Feld klarer geregelt sowie Anforderungen an die Lagerung von Siloballen eingeführt.

Die angepasste Verordnung tritt am 1. April 2023 in Kraft.Vaduz (ots) - Die Regierung habe an ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. März 2023 die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung verabschiedet. Diese Anpassung sei die Folge der Abänderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen.

Die delegierten Verordnungen seien in allen ihren Teilen verbindlich ...Vaduz (ots) - Die Regierung habe an ihrer Sitzung vom 14. März 2023 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Rechtshilfegesetzes verabschiedet. Ziel dieser Vorlage sei es, die Zusammenarbeit der liechtensteinischen Strafverfolgungsbehörden mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) im ...Vaduz (ots) - Die Regierung habe in ihrer Sitzung vom Dienstag, 14. März 2023, den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches und des Ausserstreitgesetzes verabschiedet.

Mit dieser Vorlage solle das Erbrecht modernisiert werden. So solle das Erbrecht flexibler als bisher ausgestaltet werden, indem Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen können.

Die Gesetzesvorlage sieht ....

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Vaduz Abänderung Hofdüngerverordnung



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