Regional
Der Regierungsrat hat beschlossen, ein zweimonatiges Anhörungsverfahren bei Gemeinden, Alters- und Pflegeheimen sowie weiteren Interessengruppen für eine Verordnungsanpassung durchzuführen, wie der Kanton Basel-Landschaft ausführt.
Bei der bevorstehenden Erlassänderung handelt es sich um die Erneuerung der Bedarfsermittlungsinstrumente per 1.Juli 2023 in den Baselbieter Alters- und Pflegeheimen.Der Regierungsrat legt die Ergebnisse der Umfrage bei allen Einwohnergemeinden zu den Fragen der Interpellation dar. Er kommt zum Schluss, dass momentan kein Handlungsbedarf besteht, Partnerschaften von Baselbieter Gemeinden mit europäischen Gemeinden, Städten und Regionen aktiv zu fördern.Eine Energiemangellage wäre für die gesamte ÖV-Branche eine grosse Herausforderung.
Die Transportunternehmen haben deshalb in branchenweiter Abstimmung bereits zahlreiche Energiesparmassnahmen umgesetzt. Weitergehende Massnahmen, die insbesondere das Angebot beträfen, würden im Falle einer Energiemangellage nach Beauftragung durch das Bundesamt für Verkehr über die Systemführerinnen SBB und PostAuto umgesetzt.Die Gründe für Kündigungen oder einvernehmliche Vertragsauflösungen an Schulen werden zentral nicht erfasst.
Die Erfahrungen der Abteilung Personal der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zeigen jedoch, dass die überwiegende Mehrzahl aller Vertragsauflösungen mit einer Pensenänderung oder einem Funktionswechsel verbunden sind.Die Ursachen für die Zunahme der Sonderschulindikationen in vielen Kantonen der Schweiz seien unklar. Im Kanton Basel-Landschaft sollen mit einer vertieften Analyse der Bedarf an Sonderschulplätzen festgestellt und Massnahmen für die Stärkung der öffentlichen Schule abgeleitet werden. Der Regierungsrat stellt fest, dass mit den vorhandenen Mitteln dem Wunsch nach Transparenz, dem Informationsbedürfnis und dem Öffentlichkeitsprinzip genügend Rechnung getragen wird.
Die Pflicht, zusätzliche Hinweisschilder auf Baugrundstücken während der Dauer der Baugesuchsauflage aufzustellen, würde das Baugesuchsverfahren mit neuen Vorschriften belasten, ohne den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche relevante Informationen zu liefern. Das Anbringen von Hinweisschildern, wie es das Postulat anregt, sollte daher nach Ansicht des Regierungsrats nur freiwillig und ergänzend zu den bestehenden, zwingend einzuhaltenden Vorgaben erfolgen.Der Regierungsrat teilt die Meinung, dass die Schulleitungen in den Schulen eine zentrale Funktion einnehmen und dass die schnelle und gezielte Suche nach einer Stellvertretung oder Nachfolge eminent wichtig ist.
Deshalb wurde das bestehende Stellenportal erweitert. Es heisst neu «Onlineportal Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulsekretariate und Stellvertretungen».
Betroffene Schulen können in herausfordernden Situationen bereits heute auf die Unterstützung des zuständigen kantonalen Stufenamts zurückgreifen. Dieses Vorgehen bewährt sich, weshalb aus Sicht des Regierungsrats kein weiterer Handlungsbedarf besteht.Der Verein «Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest (ESAF) Pratteln 2022 im Baselbiet» erreichte ohne zusätzlichen Kantonsbeitrag eine ausgeglichene Schlussabrechnung und habe seinen Antrag für einen zusätzlichen Kantonsbeitrag zurückgezogen.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat folglich die Aufhebung des Landratsbeschlusses Nummer 2037vom 16. Februar 2023 (LRV 2023/55). Der Regierungsrat sei mit den im Verordnungsentwurf enthaltenen Präzisierungen grösstenteils einverstanden. Im Gegensatz zum aktuell gültigen Artikel fehlt im Entwurf jedoch ein Hinweis über den Umgang mit dem Freibetrag für Erwerbstätige nach Erreichen des Referenzalters.
Er sieht eine entsprechende Ergänzung in der Verordnung als unabdingbar an.Der Regierungsrat steht der schweizweiten Einführung einer Individualbesteuerung kritisch gegenüber. Um dies realistisch durchführen zu können, müssten vorher wesentliche Vereinfachungen beim Steuersystem eingeführt werden.Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG).
Diese sehen die Veröffentlichung von jährlichen Kennzahlen über die Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen und die Verankerung eines Entschädigungssystems mit Bonus und Malus vor. Auch die geplante Erweiterung der Teilnahme an Berufspraktika und die vorgesehene Interoperabilität der verschiedenen Informationssysteme der Arbeitslosenversicherung werden vom Regierungsrat begrüsst.
Die zur Diskussion gestellte Ausweitung der Zuständigkeit von Arbeitslosenkassen über das Kantonsgebiet hinaus lehnt der Regierungsrat hingegen ab, da diese Änderung mit einem deutlichen Mehraufwand für die Arbeitslosenkassen verbunden wäre und auch für stellensuchende Personen keine Vorteile brächte. Er folgt damit der Argumentation des Bundesrats.Der Regierungsrat anerkennt in seiner Vernehmlassungsantwort den Handlungsbedarf hinsichtlich der Schaffung wirksamer Mittel zur Bekämpfung von Motorenlärm.
In diesem Sinn unterstützt er die Stossrichtung der vorgeschlagenen Änderungen des Bundesrechts. Allerdings erweist sich der unterbreitete Revisionsentwurf noch als verbesserungswürdig.
Mit einer Revision des eidgenössischen Strassenverkehrsrechts solle die Erzeugung von unnötigem Verkehrslärm einfacher und strenger sanktioniert werden können. Neben technischen Fahrzeugmanipulationen (Tuning) steht auch das Verhalten der Lenkenden im Fokus.
Weiter solle der Bund Kantone finanziell unterstützen können, die ihre Verkehrslärmkontrollen intensivieren.Werden Angehörige von Drittstaaten Opfer häuslicher Gewalt, droht ihnen bei der Auflösung ihrer Ehe oder Familiengemeinschaft oft der Verlust ihres Aufenthaltstitels. Der Regierungsrat unterstützt daher die parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats, die die Betroffenen durch Erweiterung und Präzisierung der Härtefallregelungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) besser schützen möchte..
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