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Das Verwaltungsgericht Graubünden lehnt die Beschwerde der Gemeinde Klosters gegen die Einführung von Tempo 30 ab, wie die Staatskanzlei des Kantons Graubünden schildert.
Die Temporeduktion solle im Rahmen eines Lärmschutzprojekts entlang der Klosterserstrasse und untersuchten Gemeindestrassen eingeführt werden.Die Gemeinde Klosters erhob Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden. Sie beantragte, die Einführung von Tempo 30 auf dem Abschnitt zwischen Klosters Platz und Klosters Dorf aufzuheben.
Das Verwaltungsgericht lehnt diese Beschwerde in ihrem Urteil ab. Sobald dieses Urteil rechtskräftig ist, also nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist und sofern die Gemeinde das Urteil nicht vor Bundesgericht weiterzieht, werde das Tiefbauamt Graubünden (TBA) in Absprache mit der Gemeinde Klosters die Signalisations- und Markierungsarbeiten in Auftrag geben.Verschiedene Massnahmen Das TBA liess, gestützt auf die Sanierungspflicht für Inhaber von Verkehrsanlagen, in Absprache mit der Gemeinde Klosters ein Lärmsanierungsprojekt für die Kantons- und Gemeindestrassen ausarbeiten (Regierungsmitteilung vom 3. März 2022).
Weil die Grenzwerte überschritten wurden, solle einerseits zur Lärmminderung entlang der Klosterserstrasse und den untersuchten Gemeindestrassen eine Temporeduktion von Tempo 50 auf Tempo 30 eingeführt werden. Andererseits werden die alten Beläge bei Strassenabschnitten der Klosterserstrasse, Monbielerstrasse und Serneuserstrasse etappenweise durch den üblicherweise vorgesehenen Standardbelag ersetzt.
Die Einführung von Tempo 30 dient dabei nicht nur dem Lärmschutz – sie verbessert auch die Sicherheit im Strassenverkehr und erhöht die Wohn- und Lebensqualität..
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