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Bilanz zu den Covid-19 Härtefallprogrammen 1 und 2

Nach den verschiedenen wirtschaftlichen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Thurgau nun als letztes auch das Härtefallprogramm (HFP) 2 abgeschlossen. Im Rahmen der beiden Härtefallprogramme 1 und 2 erhielten rund 750 Unternehmen fast 100 Millionen Franken Unterstützungsgelder.

2023-03-15 08:05:04
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Quelle: Kanton Thurgau

Nach den verschiedenen wirtschaftlichen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Thurgau nun als letztes auch das Härtefallprogramm (HFP) 2 abgeschlossen, wie der Kanton Thurgau schildert.

Im Rahmen der beiden Härtefallprogramme 1 und 2 erhielten rund 750 Unternehmen fast 100 Millionen Franken Unterstützungsgelder. Insgesamt wurden durch die Härtefallabteilung des AWA 193 HFP 2-Gesuche bearbeitet.

Davon erfüllten 140 Gesuche die Zulassungsbedingungen. Laut AWA-Amtsleiter Daniel Wessner erfolgte in 79 Fällen eine Beitragsgewährung.

Der höchste ausbezahlte Beitrag belief sich auf 1`768`000 Franken, der kleinste auf 500 Franken. Insgesamt wurden HFP 2-Gelder in der Höhe von 3`767`000 Franken bezahlt.

Davon übernahm der Bund 3`281`900 Franken respektive 87% der Kosten, 485`100 Franken (13%) trug der Kanton. Sämtliche Zahlungen des Härtefallprogramms 2 erfolgten in Form nicht rückzahlbarer Beiträge.Das Covid-19-Gesetz und die beiden Covid-19-Verordnungen enthalten allerdings Bestimmungen, deren Umsetzung das AWA noch mehrere Jahre beschäftigen wird.

Wessner konkretisiert: "Die vom Bund geforderte Missbrauchsbekämpfung haben wir sicherzustellen. Zudem müssen wir dafür sorgen, dass die mit der Beitragsgewährung verbundenen Auflagen wie das Dividendenverbot oder das Verbot der Darlehensvergabe eingehalten und die im Rahmen des HFP 1 gewährten Darlehen bis spätestens Ende 2030 zurückbezahlt werden." Im Besonderen gilt das Monitoring auch für Härtefallempfängerinnen und -empfänger mit Jahresumsatz über 5 Millionen Franken.

Erzielten diese in den Jahren 2021 oder 2022 einen Gewinn, könne es unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zu einer Rückforderung bis zur Höhe des Härtefallbeitrags kommen.Die Missbrauchsbekämpfung im Rahmen des HFP2 beginnt, sobald die Überprüfungen der HFP 1-Fälle abgeschlossen sind. Diesbezüglich betont Wessner: "Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Angaben der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller korrekt erfolgt sind.

Wir müssen aber auch damit rechnen, dass es in einzelnen Fällen aufgrund falscher Angaben zu Rückforderungen kommen wird." Im Rahmen des HFP 1 mussten bisher 51 Unternehmen Härtefallgelder in der Höhe von insgesamt rund 1 Million Franken zurückbezahlen.Härtefallprogramm 1 (per 28.02.2023) Bearbeitete Gesuche: 999 Bemessene Gesuche: 811 Beitragsberechtigte Gesuche: 748 Total Härtefallbeiträge: Fr. 95`461`245 Total rückzahlbare Beiträge: Fr.

1`837`686  Total nicht rückzahlbare Beiträge: Fr. 93`623`559  Beitrag Bund: Fr.

83`380`771 Beitrag Kanton TG: Fr. 12`080`474 Vertiefte Prüfungen: 232 Beiträge Abgeschlossene Prüfungen: 218 Beiträge Findings: 51 Beiträge Total zurückgeforderte Beiträge: Fr.

1`092`745Härtefallprogramm 2 (per 28.02.2023) Bearbeitete Gesuche: 193 Gesuche Bemessene Gesuche: 140 Gesuche Beitragsberechtigte Gesuche: 79 Gesuche Total Härtefallbeiträge: Fr. 3`767`000 Total rückzahlbare Beiträge: Fr.

3`767`000 Beitrag Bund: Fr. 3`281`900 Beitrag Kanton TG: Fr.

485`100 Vertiefte Prüfungen: Erfolgen ab Sommer 2023.

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