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Bundesrat genehmigt Richtplanänderung «Kleinsiedlungen»

2023-03-08 14:05:05
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Quelle: Kanton Thurgau

An seiner Sitzung vom 23. Februar 2023 hat der Bundesrat die Richtplanänderung «Kleinsiedlungen» genehmigt, wie der Kanton Thurgau schreibt.

Damit erfüllt der Kanton Thurgau einen Auftrag des Bundes, die raumplanungsrechtliche Situation in rund 300 Kleinsiedlungen zu bereinigen. Der Ball liegt nun bei den betroffenen Gemeinden: Innerhalb von 5 Jahren müssen sie ihren Zonenplan und allenfalls das Baureglement an die neuen Bestimmungen anpassen.An seiner Sitzung vom 23. Februar 2023 habe nun auch der Bundesrat die Richtplanänderung «Kleinsiedlungen» vorbehaltslos genehmigt und positiv gewürdigt: «Der Kanton Thurgau habe zur vom Bund geforderten Überprüfung der Kleinsiedlungen eine grosse und gute Arbeit geleistet und diese in zahlreichen Dokumenten hervorragend dokumentiert.

Er habe den eingeschränkten Spielraum bezüglich der Zuweisungen von Kleinsiedlungen zu Bauzonen und Zonen nach Artikel 33 der Raumplanungsverordnung (RPV) ausgeschöpft und so eine Lösung gefunden, die für den Bund nachvollziehbar ist.»Mit der Genehmigung durch den Bundesrat konnte ein für alle Beteiligten anspruchsvoller Planungsprozess, der sich über einen Zeitraum von rund 4 Jahren erstreckte, erfolgreich abgeschlossen werden. Gefordert seien nun die betroffenen Gemeinden: Sie müssen ihren Zonenplan und allenfalls auch das Baureglement gemäss den neuen Vorgaben des kantonalen Richtplans (KRP) anpassen.

Hierfür steht ihnen – gemessen ab dem Genehmigungszeitpunkt der Richtpanänderung «Kleinsiedlungen» durch den Grossen Rat – ein Zeitraum von 5 Jahren zu Verfügung..

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