Regional
Die nach einem Ausbruch von Vogelgrippe im Kanton Zürich angeordneten tierseuchenpolizeilichen Massnahmen werden angepasst, wie der Kanton Thurgau schildert.
Die Schutz-, Überwachungs- und Zwischenzone werde aufgehoben. Das Gebiet der gesamten Eidgenossenschaft sei nun wieder Kontrollgebiet.Nachdem im Februar 2023 in einer privaten Tierhaltung in Trüllikon im Kanton Zürich ein Fall von Vogelgrippe (Aviäre Influenza) entdeckt worden war, wurden um den Ausbruchsort, der als Schutzzone ausgeschieden wurde, eine Überwachungs- sowie eine Zwischenzone eingerichtet, in denen spezielle tierseuchenpolizeiliche Massnahmen umgesetzt werden mussten.
Das restliche Gebiet der Schweiz wurde bereits im November 2022 als Kontrollgebiet ausgeschieden. In diesem gelten generelle tierseuchenpolizeiliche Massnahmen.
Aufgrund der räumlichen Nähe zum Ausbruchsort lagen auch einzelne Gebiete im Westen des Kantons Thurgau sowohl in der Überwachungszone als auch in der Zwischenzone. Die Überwachungs- und die Zwischenzone werde nun ab dem 9. März 2023 aufgehoben, so dass im ganzen Kantonsgebiet nur noch die generellen tierseuchenpolizeilichen Massnahmen des Kontrollgebiets umzusetzen sind.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen werde in den kommenden Tagen darüber entscheiden, wie lange das Kontrollgebiet aufrechterhalten werden solle und werde dazu entsprechend informieren. Das Veterinäramt des Kantons Thurgau habe die Aufhebung der Überwachungs- und der Zwischenzone mittels einer Allgemeinverfügung umgesetzt. Diese sowie weitere wichtige Informationen zur Vogelgrippe finden sich auf der Internetseite des Veterinäramtes (https://veterinaeramt.tg.ch/tierseuchen/merkblatt-vogelgrippe-vom-blv.html/11719#js-accordion_control--20 sowie https://veterinaeramt.tg.ch/faq/vogelgrippe.html/14751). Seit dem 1. Januar 2010 sei die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch.
Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Im Kanton Thurgau seien die Geflügelhaltungen dem Landwirtschaftsamt zu melden (tvd-koordination@tg.ch oder https://landwirtschaftsamt.tg.ch).Damit Krankheitsausbrüche frühzeitig entdeckt werden können, sollen gewisse verendete oder kranke Wildvögel auf das Vogelgrippe-Virus untersucht werden.
Melden Sie deshalb gefundene Wildvögel der kantonalen Fischereiaufsicht oder direkt dem Veterinäramt, so dass die Kadaver geborgen, beprobt und fachgerecht entsorgt werden können. Vorsichtshalber sollten keine Wildtiere berührt werden..
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Vogelgrippe: Ganzer Kontrollgebiet