Regional
Der Regierungsrat hat die Abstimmungsgegenstände für den 18. Juni 2023 festgelegt, wie der Kanton Basel-Landschaft ausführt.
An diesem Wochenende finden voraussichtlich drei eidgenössische Abstimmungen und keine kantonalen Abstimmungen statt. Die Vorlage 3 kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt.
Die Referendumsfrist läuft am 30. März 2023 ab. Die Bundeskanzlei werde über das Zustandekommen des Referendums informieren. .
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Eidgenössische kantonale Volksabstimmungen 18. 2023