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Verordnung zum Natur- und Heimatschutzgesetz geht in die Vernehmlassung

2023-03-03 09:05:06
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Quelle: Kanton Thurgau

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf der Verordnung zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat in eine externe Vernehmlassung gegeben, wie der Kanton Thurgau berichtet.

Die wesentliche Änderung betrifft das Aufnahmeverfahren für die bisher im ÖREB-Kataster publizierten digitalen Daten von geschützten oder aus dem Schutz entlassenen Natur- und Kulturobjekten.Die Teilrevision des kantonalen Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHV) wurde vom Grossen Rat am 3. Oktober 2022 verabschiedet. Die Gesetzesrevision betrifft unter anderem eine Teilumsetzung des Projekts «Geo2020», das zum Ziel hat, eine bessere Datenqualität und kürzere Bearbeitungszeiten zu erreichen sowie vollständig digitale Prozesse zu implementieren, was letztlich zu Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen bei Kanton und Gemeinden führen soll.

Gemäss dem neuen Gesetz werden Entscheide mit ihrer Aufnahme in den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) rechtswirksam. Der Regierungsrat regelt das Aufnahmeverfahren.Wie Analysen des GIS Verbunds Thurgau (GIV) im Projekt «Geo2020» ergaben, bildeten die bisher im ÖREB-Kataster publizierten digitalen Daten von geschützten oder aus dem Schutz entlassenen Natur- und Kulturobjekten in einigen Fällen die rechtliche Realität fehlerhaft ab.

Die Analysen zeigten zudem, dass Mängel von Einzelverfügungen im heutigen Aufnahmeprozess oft unentdeckt bleiben. Als Konsequenz der vereinzelt mangelhaften Datenqualität leidet jedoch das Vertrauen in die Richtigkeit der im Kataster publizierten digitalen Daten und damit die Rechtssicherheit. In der Vernehmlassung hatten sich mehrere Gemeinden und der Verband Thurgauer Gemeinden gegen die Gesetzesanpassung ausgesprochen, weil sie unter anderem eine zusätzliche materielle Kontrolle durch den Kanton befürchteten.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung war das Gesetz in der vorliegenden Form jedoch unbestritten. Der vorliegende Verordnungsentwurf enthält nun die Bestimmungen zum Aufnahmeverfahren.

Gleichzeitig sollen der Titel der Verordnung angepasst und obsolet gewordene Bestimmungen aufgehoben werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 22. Mai 2023..

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