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Die Verordnung (EU) 2019/1238 bildet die rechtliche Grundlage für das sogenannte Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP) und sorgt für die Standardisierung der Kernmerkmale des neuen Altersvorsorgeprodukts, wie bspw, wie das Fürstentum Liechtenstein berichtet.
der Anlagepolitik, des Anbieterwechsels sowie der grenzüberschreitenden Bereitstellung und Mitnahmefähigkeit der PEPPs. Das PEPP solle das Angebot an privaten Altersvorsorgeprodukten erweitern und damit den Wettbewerb am europäischen Markt stärken.
Es könne zudem von einer Vielzahl an Finanzdienstleistungsunternehmen angeboten werden.Einzelne Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1238 bedürfen der nationalen Durchführung. Dieser Pflicht werde mit dem Erlass des EWR-PEPP-DG nachgekommen, welches zeitgleich mit der Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1238 in das EWR-Abkommen in Liechtenstein in Kraft treten soll.
Gleichzeitig erfordert dies auch eine Abänderung des FMAG.Vaduz (ots) - Die Regierung habe in ihrer Sitzung vom 28. Februar 2023 die Postulatsbeantwortung betreffend "ein nachhaltiges und ganzheitliches Raumplanungs- und Mobilitätskonzept für Liechtenstein" zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit dem Postulat, das am 7. April 2022 vom Landtag an die Regierung überwiesen ...Vaduz (ots) - Anlässlich des aktuellen dritten Berichtszyklus für Liechtenstein habe UNICEF Schweiz und Liechtenstein einen Alternativbericht verfasst.
Diesen Bericht haben Vertreter und Vertreterinnen von UNICEF gemeinsam mit Kindern aus Liechtenstein nebst einem Kinderbericht, der in Zusammenarbeit mit der Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche (OSKJ) entstanden ist, am Dienstag Regierungsrat Manuel Frick ....
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Vaduz verabschiedet Antrag betreffend EWR-Paneuropäisches Pensionsprodukt- Durchführungsgesetz (EWR-PEPP-DG)