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COVID-19: Schliessung der Teststrasse und Beendigung der Testkostenübernahme

2023-02-28 13:05:10
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Quelle: Fürstentum Liechtenstein

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. Februar 2023 eine Abänderung der Covid-19-Verordnung beschlossen, wie das Fürstentum Liechtenstein schildert.

Demnach werde zeitgleich mit der Schliessung der Teststrasse und der Einstellung der Betriebstests in den Gesundheitseinrichtungen die Testkostenübernahme durch das Land ab dem 1. März 2023 beendet.Wie von der Regierung angekündigt, werde aufgrund der deutlich entspannten epidemiologischen Lage und der relativ milden Krankheitsverläufe die Teststrasse für Covid-19-Tests auf dem Wille-Areal in Vaduz per Ende Februar nach knapp drei Jahren Betrieb eingestellt. Die Betriebstests in den Gesundheitseinrichtungen werden ebenfalls beendet.

Die Covid-19-Situation habe sich deutlich beruhigt. Im Durchschnitt wurden seit dem Jahreswechsel 2023 knapp 15 Fälle pro Woche verzeichnet.

Auch die Nachfrage nach Testungen sei deutlich zurück gegangen.Regierungsrat Manuel Frick betont: "Die Teststrasse habe einen essenziellen Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet. Ich möchte an dieser Stelle der Ärztekammer, die für die Organisation verantwortlich war, und allen Personen, die im Lauf der letzten Jahre in der Teststrasse gearbeitet haben, für ihren Einsatz danken."Tests von Personen mit Symptomen, welche aus medizinischen Gründen angezeigt sind, weil sie allenfalls eine Behandlung mit einem Covid-19-Medikament nach sich ziehen, werden künftig in Praxen von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt und über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet.

Nach den geltenden Regeln der OKP sei hierbei die gesetzlich vorgesehene Kostenbeteiligung zu entrichten.Darüber hinaus seien Covid-19-Tests ab dem 1. März 2023 grundsätzlich von den Testpersonen selbst zu bezahlen. Tests im betrieblichen Rahmen fallen in die Zuständigkeit der Arbeitgeberin beziehungsweise des Arbeitgebers.Vaduz (ots) - Die Regierung habe am Dienstag, 28. Februar 2023 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen.

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