Logo newsbot.ch

Regional

Stadtrat verabschiedet BZO-Teilrevision «Schützengasse 4 / Waisenhausstrasse 5»

Die vom Stadtrat verabschiedete BZO-Teilrevision «Schützengasse 4 / Waisenhausstrasse 5» schafft die Voraussetzungen für eine Überbauung, die sich passend in die «Kernzone City» einfügt.

2023-02-08 13:05:08
newsbot by content-proivder.ch GmbH
Quelle: Stadt Zürich

Die vom Stadtrat verabschiedete BZO-Teilrevision «Schützengasse 4 / Waisenhausstrasse 5» schafft die Voraussetzungen für eine Überbauung, die sich passend in die «Kernzone City» einfügt, wie die Stadt Zürich ausführt.

Der Stadtrat habe die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) «Schützengasse 4 / Waisenhausstrasse 5» verabschiedet und an den Gemeinderat überwiesen. Grund für die Teilrevision sei die Absicht, das Gebäude aus den 1970er-Jahren an der Ecke Schützengasse/Waisenhausstrasse beim Beatenplatz zu ersetzen.

Die nun vorliegende BZO-Teilrevision ermöglicht einen in die Kernzone passenden Neubau, der sich am 1880 an dieser Stelle erbauten «Hotel Stadthof» orientiert. Der Neubau fügt sich damit gut in die umliegende Bebauung mit kommunalen Inventar- und Schutzobjekte ein.

Mit dem Schliessen des Blockrands und der klaren Ausrichtung gegen den Beatenplatz werde zudem die vormalige städtebauliche Situation wiederhergestellt. Die Parzelle werde neu einer 6-geschossigen Kernzone zugeteilt, die maximale Gebäudehöhe auf 20 m festgelegt und die Baubegrenzungslinie gemäss der arrondierten Grundstücksgrenze angepasst.

Diese Baulinienrevision betrifft im Sinne einer Feinjustierung eine Fläche von 0,91 Quadratmetern. Sie werde vonseiten des Tiefbauamts in einer separaten Vorlage ( inklusive Tauschvertrag) vollzogen.Die BZO-Teilrevision führt zu einer punktuellen Ausnutzungserhöhung und damit zu einem Planungsmehrwert.

In einem im Grundbuch verankerten städtebaulichen Vertrag werde die maximale Ausnützung auf ein städtebaulich verträgliches Volumen reduziert: So konsumiert das vorliegende Bauvorhaben nicht die ganze, aufgrund der Kernzonenplanänderung mögliche Mehrfläche von 1140 m2, sondern lediglich 428 m2. Der im städtebaulichen Vertrag vereinbarte kommunale Mehrwertausgleich mit Baubeschränkung beträgt insgesamt 1,418 Millionen Franken. Die Mehrwertabgabe werde in diesem Fall zu Gunsten des Projekts «Cool City» von ewz verwendet.Die Änderung des Ergänzungsplans Kernzone City «Schützengasse 4 / Waisenhausstrasse 5» wurde vom 11. Mai 2022 bis und mit 12. Juli 2022 öffentlich aufgelegt.

Während der Dauer der Auflage wurden keine Einwendungen eingereicht..

Suche nach Stichworten:

Stadtrat verabschiedet BZO-Teilrevision «Schützengasse Waisenhausstrasse