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Erhöhung Prämienverbilligung und Online-Anmeldung

Erhöhung Prämienverbilligung und Online-Anmeldung

2023-01-25 09:05:14
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Der Kanton Zug stockt die Prämienverbilligung kräftig auf und erhöht die finanziellen Mittel gegenüber dem Vorjahr um rund 11 Prozent, wie der Kanton Zug schildert.

Die Einkommensobergrenze werde um 10 000 Franken angehoben und die Plafonierung der Beiträge für mittlere Einkommen reduziert. Dadurch profitieren Mittelstandshaushalte zusätzlich zum allgemeinen Ausbau der Prämienverbilligung.

Überdies werde der Zugang vereinfacht, indem neu eine digitale Anmeldemöglichkeit besteht. Der Antrag könne aber auch weiterhin auf Papier eingereicht werden.Angesichts steigender Krankenkassenprämien und der sich eintrübenden wirtschaftlichen Situation sei die Entlastung durch die Prämienverbilligung jetzt besonders wichtig.

Die Beitragssumme werde aus diesem Grund von knapp 60 Millionen Franken auf über 66 Millionen Franken erhöht. Ein spezielles Augenmerk gilt dem Mittelstand.

So beträgt die obere Grenze für das massgebende Einkommen neu 90 000 Franken. Für eine vierköpfige Familie entspreche dies einem Bruttoeinkommen von über 130 000 Franken (abhängig von den individuellen Steuerfaktoren).Überdurchschnittliches LeistungsniveauWie eine Studie des Bundesamtes für Gesundheit Mitte 2022 ergeben hat, sei die Zuger Prämienverbilligung schweizweit führend.

Regierungsrat Martin Pfister erklärt: «Nirgendwo in der Schweiz sei die verbleibende Krankenkassenrechnung für die Betroffenen so tief wie im Kanton Zug. Das sei sozialpolitisch entscheidend.» Denn bei steigenden Prämien kommen Haushalte mit einem knappen Budget schnell in Bedrängnis.

Ganz besonders gilt dies in Kombination mit der höheren Inflation und einem allfälligen Wirtschaftsabschwung. «Mit der Prämienverbilligung können wir schnell und wirksam eingreifen.

Der Regierungsrat habe die Leistungen deshalb sehr gezielt aufgestockt», begründet der Gesundheitsdirektor den Entscheid.Vereinfachte AnmeldungDie Anmeldung für die Prämienverbilligung sei neu via Internet möglich. Für die Durchführung sei die Ausgleichskasse Zug zuständig.

«Die Digitalisierung der Abläufe habe für uns eine hohe Priorität», betont Romana Zimmermann, Direktorin der Ausgleichskasse. «Ich freue mich, dass der Zugang zur Prämienverbilligung damit noch einfacher wird.»In diesen Tagen werden alle Zuger Haushalte, die voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, direkt angeschrieben.

Das Schreiben enthält sowohl einen QR-Code sowie die erforderlichen Zugangsdaten als auch ein herkömmliches Anmeldeformular. Die Anspruchsberechtigten haben damit die freie Wahl zwischen den beiden Methoden.

Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger sowie Personen mit fehlenden Steuerzahlen erhalten ebenfalls ein Informationsschreiben. Zudem könne man direkt bei der Wohngemeinde ein Anmeldeformular anfordern.Frist nicht verpassen!Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Prämienverbilligung besteht ein umfangreiches Informationsangebot.

Neben einer Broschüre stellt die Ausgleichskasse Zug unter www.akzug.ch/IPV zahlreiche Informationen bereit. Zudem sei es dort möglich, den individuellen Verbilligungsanspruch online provisorisch zu berechnen.

Schliesslich gibt eine telefonische Hotline Antwort auf alle Fragen rund um das Thema (Tel. 041 560 48 48).Ganz wichtig ist, dass man sich bis am 30. April 2023 für die Prämienverbilligung anmeldet.

Wer diese Frist verpasst oder die notwendigen Unterlagen nicht rechtzeitig einreicht, erhält keine Prämienverbilligung.KontaktRegierungsrat Martin Pfister, Gesundheitsdirektor, Telefon 041 728 35 01 (ruft zurück).

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